Josef Martinz hat es nicht leicht: Seine
Verteidigungslinie kann er ohne Gesichtsverlust nicht ändern,
Schuldeinsicht ist ihm schon aus politisch-taktischen Gründen nicht
möglich. Wenn er, wie es ihm der Richter Manfred Herrnhofer
empfiehlt, ein Geständnis ablegt, kann er vielleicht mit einer milden
Strafe rechnen. In die Politik könnte er aber nach so einem Umfaller
nicht mehr zurück – also muss er die Unschuldsvermutung für sich
selbst aufrechterhalten.
Dass Richter Herrnhofer so dringend zu einem Geständnis rät, lässt
für Martinz allerdings erst recht nichts Gutes erwarten: Nachdem die
Justiz die Causa Birnbacher jahrelang wenig ernst genommen hatte,
könnte nun in erster Instanz eine unbedingte Haftstrafe verhängt
werden. Was nach den selbstgesteckten Regeln ebenfalls bedeuten
würde, dass sich Martinz aus der Politik verabschieden muss. Er
steckt also in einer Doppelmühle.
Das könnte alles als persönliche Angelegenheit eines
Provinzpolitikers, der seine Kompetenzen möglicherweise überzogen
hat, abgetan werden. Daran wäre allenfalls interessant, dass dies
sehr typisch für das System Haider gewesen ist. Es geht aber um mehr:
Josef Martinz ist eine Belastung für die ÖVP, die sich bemüht,
jeglichen Korruptionsverdacht loszuwerden. Die Kärntner Zustände
färben dabei auf die Bundespartei ab – und das ist sehr unangenehm
ein Jahr vor der Nationalratswahl
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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