Die zwei Gesichter des Robert Redford / Anlässlich seines 75. Geburtstag zeigt TELE 5 am Sonntag in der Nacht zum Montag, 22.08., um 01.05 Uhr –Der große Gatsby–

Die zwei Gesichter des Robert Redford /
Anlässlich seines 75. Geburtstag zeigt TELE 5 am Sonntag in der Nacht zum Montag, 22.08., um 01.05 Uhr
–Der große Gatsby–

"Dieser Art von Ausstrahlung begegnet man nur sehr selten",
schwärmt Jane Fonda, die einen weiblichen Fan beim Anblick von Robert
Redford buchstäblich in Ohnmacht fallen sieht. Doch so makellos wie
sein Aussehen war der Sonnyboy mit dem Zahnpasta-Lächeln nie. Eine
neue Biographie (erschienen beim Droemer Verlag) kratzt am Mythos der
Leinwand-Legende, die am 18. August 75 Jahre alt wird.

Rastlos, unstet, immer kurz vor der Explosion. So waren nicht nur
seine R

Starker von der Lippe: Quoten für „Ich liebe Deutschland“ in SAT.1 steigen

Steigende Quoten für "Ich liebe Deutschland".
Die fünfte Folge der SAT.1-Quiz-Spielshow mit Kultmoderator Jürgen
von der Lippe erzielte am Freitagabend einen guten Marktanteil von
11,6 Prozent in der werberelevanten Zielgruppe (14 – 49 J.). 2,65
Millionen Zuschauer ab drei Jahren verfolgten den spaß-rot-goldenen
Promi-Quizkampf. Ebenfalls im Aufwind ist die Access Prime: Das
"SAT.1-Magazin" erreichte auf dem neuen Sendeplatz um 18 Uhr
erfreuliche 12

Neue OZ: Kommentar zu Literatur / Kinderbücher

Gegen die Retusche

Rassismus im Kinderbuch? Das schockiert. Vor allem dann, wenn es
um die Klassiker des Genres geht. Manche Verlage fackeln dann nicht
lange. Sie greifen in den Text ein, korrigieren, was aus heutiger
Sicht unzumutbar erscheint. Und machen damit genau das Falsche.

"Südsee-König" statt "Neger-König": Das ist eine solche
Textretusche, die eine Peinlichkeit aus einem Pippi-Langstrumpf-Buch
aus der Welt schaffen soll. Doch der Eingriff

rbb wird NPD-Wahlwerbespot nicht senden

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird den von der
NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen.

Der rbb hat sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das
rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft hat. Im Ergebnis verstößt
der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb offenkundig
gegen geltendes Recht: "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort
genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen
Mitbürgern begangen wu

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