Müssen Sparer die nachträgliche einseitige Kürzung von Rentenfaktoren durch den privaten Rentenversicherer aufgrund des Niedrigzinses hinnehmen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof am 10. Dezember (Az. IV ZR 34/25). Auslöser des Verfahrens ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23), das eine Treuhänderklausel der Allianz-Versicherung zur Rentenfaktor-Anpassung für unwirksam erklärt hat. Das Verfahren vor dem BGH hat grundsätzliche Bedeutung. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bereits vor dem Amtsgericht Reinbek und dem Landgericht Berlin erfolgreiche Klagen gegen Rentenfaktor-Kürzungen geführt hat, erwartet eine Leitentscheidung mit Signalwirkung für zahlreiche Riester- und Fondspolicen. Betroffene können ihre Verträge im kostenlosen Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-verhandelt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riester#paragraph–id–22332) von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
Was verhandelt der BGH am 10. Dezember 2025?
Im Verfahren IV ZR 34/25 geht es um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz. Streitpunkt ist eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, die spätere monatliche Rente über eine Anpassung des Rentenfaktors zu kürzen, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen sich für den Versicherer verschlechtern. Eine Pflicht zur Rückanpassung bei besseren Bedingungen sieht die Klausel dagegen nicht vor.
Kernfragen vor dem BGH sind unter anderem:
– Darf der Versicherer den Rentenfaktor – und damit die künftige Rente – einseitig senken?
– Reicht es aus, wenn die Klausel nur eine Abwärtsanpassung, nicht aber eine spätere Erhöhung vorsieht?
– Ist der Rentenfaktor eine bloße Rechengröße oder ein wesentliches Leistungsversprechen, auf das sich Versicherte verlassen dürfen?
Eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH könnte nicht nur Allianz-Kunden, sondern auch Versicherte anderer Anbieter betreffen, die ähnliche Klauseln verwenden. Verbraucherzentralen und Fachportale gehen bereits von einer möglichen Signalwirkung für Millionen Rentenverträge aus.
OLG Stuttgart: Treuhänderklausel der Allianz unwirksam
Das nun beim BGH anhängige Verfahren geht auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) zurück. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Klausel der Allianz in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen.
Das OLG stellte fest:
– Die verwendete Treuhänderklausel zur Rentenkürzung benachteiligt Verbraucher unangemessen, weil sie nur Absenkungen des Rentenfaktors zulässt.
– Eine verpflichtende Rückanpassung bei verbesserten Rechnungsgrundlagen war nicht vorgesehen.
– Der Rentenfaktor ist für die Höhe der Rente zentral und darf nicht einseitig zulasten der Versicherten verändert werden.
Die Allianz darf die Klausel nach dem Stuttgarter Urteil in neuen Verträgen nicht mehr verwenden und kann sich in laufenden Verträgen nicht mehr auf sie berufen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum BGH zugelassen; sie läuft nun unter dem Aktenzeichen IV ZR 34/25.
Erstinstanzliche Urteile stärken Verbraucher
Parallel zur Stuttgarter Berufungsentscheidung gibt es bereits mehrere verbraucherfreundliche Urteile zur Kürzung des Rentenfaktors, die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in erster Instanz erstritten worden sind:
– Landgericht Berlin, Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23
– In einem von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren hat das LG Berlin entschieden, dass die Allianz den vertraglich zugesicherten Rentenfaktor in einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht einseitig kürzen darf.
– Die Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors wurde als unwirksam eingestuft, weil eine Rückanpassung bei verbesserten Rechnungsgrundlagen fehlt und die Kunden keine reale Möglichkeit haben, Kürzungen auszugleichen.
– Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23
– Das Gericht erklärte die Senkung des Rentenfaktors in einer fondsgebundenen Rentenversicherung für rechtswidrig.
– Klauseln, die nur die Abwärtsanpassung des Rentenfaktors regeln, ohne eine Rückerhöhung vorzusehen, sind nach Auffassung des Gerichts unwirksam.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeichnen diese Entscheidungen bereits eine klare Linie: Der vertraglich vereinbarte Rentenfaktor ist kein frei disponierbares Steuerungsinstrument der Versicherer, sondern ein zentrales Leistungsversprechen. Wer einseitig kürzt, riskiert die Unwirksamkeit der Klausel und muss Rentenansprüche neu berechnen.
Rechtliche Einordnung: Was eine BGH-Entscheidung bedeuten könnte
Die bisherigen Urteile – insbesondere das OLG Stuttgart, das AG Reinbek und das von Dr. Stoll & Sauer geführte LG-Berlin-Verfahren – sehen die Rentenfaktor-Kürzung im Kern kritisch: Versicherer können die Risiken der Kapitalmärkte nicht unbegrenzt auf die Kunden abwälzen.
Im Ergebnis sind aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer vor allem folgende Konsequenzen denkbar, sollte der BGH die verbraucherfreundliche Linie bestätigen:
– Klauseln zur einseitigen Senkung des Rentenfaktors ohne Rückanpassungspflicht wären branchenweit angreifbar.
– Bereits erfolgte Rentenkürzungen könnten rückabzuwickeln sein; Versicherte hätten Anspruch auf Neuberechnung der Rentenleistung.
– Versicherer müssten ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) umfassend überarbeiten.
– Für viele Verträge könnte sich prüfen lassen, ob Schadensersatz- oder Nachzahlungsansprüche bestehen – insbesondere bei Allianz-Fondspolicen und vergleichbaren Riester- oder Basisrenten.
Die Kanzlei bewertet das anstehende BGH-Verfahren daher als möglichen Wendepunkt im Streit um Rentenkürzungen: Wenn der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wird es für Versicherer sehr schwer, die einseitige Absenkung des Rentenfaktors zu rechtfertigen. Dann geht es nicht nur um einzelne Kläger, sondern um die Grundlogik kapitalmarktnaher Altersvorsorgeprodukte.
Betroffene Versicherte sollten nach Auffassung von Dr. Stoll & Sauer nicht abwarten, sondern frühzeitig prüfen lassen, ob ihre Rentenversicherung von einer Rentenfaktor-Kürzung betroffen ist und welche Fristen – insbesondere verjährungsrechtlich – laufen können. Eine erste Einschätzung ist im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-verhandelt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riester#paragraph–id–22332) der Kanzlei kostenlos möglich.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Versicherte, bei denen der Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherung nachträglich gesenkt wurde, können im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-verhandelt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riester#paragraph–id–22332) von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen, ob sich eine rechtliche Vorgehensweise lohnt.
– Prüfung der Vertragsunterlagen und AVB auf problematische Klauseln
– Einschätzung der Erfolgsaussichten anhand der aktuellen Rechtsprechung (AG Reinbek, LG Berlin, OLG Stuttgart, anhängiges BGH-Verfahren)
– Information zu möglichen Ansprüchen auf Nachzahlung oder Schadensersatz
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-verhandelt-rentenfaktor-kuerzung-bei-allianz-riester#paragraph–id–22332) erfolgt online und ist kostenlos und unverbindlich.
Über die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Lahr gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie ist bundesweit unter anderem in den Bereichen Diesel-Abgasskandal, Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, erneuerbare Energien, Datenlecks und Datenschutz aktiv und hat in zahlreichen Massenverfahren wegweisende Urteile erstritten. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen im Abgasskandal, zu unzulässigen Rentenkürzungen sowie zu Datenschutzverstößen großer Digitalkonzerne.
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