Viele Unternehmen sind gerade in umsatzschwachen Monaten bemüht, den Umsatz trotzdem anzukurbeln. Hier greifen viele Unternehmen auf das Telefonmarketing zurück.
Die Firma Sabryem (http://sabryem-st-company.com/telefonmarketing-aber-bitte-mit-vorsicht/) St Company SRL rät hierbei zur Vorsicht. Gerade bei Telefonwerbung, die sich an Privatpersonen richtet, ist eine Einwilligung des Umworbenen notwendig. Diese Einwilligung müssen sich die Unternehmen auch getrennt von anderen Einwilligungen holen. Hier kann ein separates Schreiben der eigentlichen Bestellung beigelegt werden, welches der Kunde dann zurücksendet.
Die Firma Sabryem St Company (http://sabryem-st-company.com) SRL weist die Unternehmen darauf hin, dass es nicht ausreicht, wenn Sie die Einwilligung zum Erhalt von Werbesendungen mit der Einwilligung zur Auftragsabwicklung verknüpfen. Dies gilt es unbedingt zu beachten.
Dasselbe gilt es für die Unternehmen bei Gewinnspielen zu beachten. Hier ist es möglich die Telefonnummer einzuholen. Allerdings muss die Einwilligung zum Gewinnspiel extra verfolgen. Auf einer Teilnahmekarte können daher zwei verschiedene Einwilligungen formuliert werden. Die eine Einwilligung besagt, dass die Unternehmen die Telefonnummer zur Gewinnbenachrichtigung verwenden dürfen und die andere sagt, dass die Telefonnummer für Werbeanrufe benutzt werden darf.
Die Unternehmen sollten hierbei bedenken, dass beide Einwilligungen optisch und textlich nicht miteinander verknüpft werden dürfen. Daher sollten zwei Kästchen auf den Teilnahmekarten sein, wo die Kunden entsprechend ankreuzen können.
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