Die neue Tagesschau-App verstößt gegen geltendes
Recht. Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) heute in Berlin. „Damit gibt es ein weiteres Leseangebot des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein solches Angebot hat angesichts
der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer
Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun“,
sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Auffällig sei auch der Zeitpunkt für den Markteintritt, beklagten
die Zeitungsverleger. Zu Weihnachten werde der Öffentlichkeit die
neue App untergejubelt, kritisierte Wolff. Gerade jetzt, wenn die
neuen Tablet-PCs und Lesegeräte auf dem Gabentisch lägen, gebe es
damit kostenlose Konkurrenz zu den jüngst eingeführten Bezahl-Apps
der Zeitungen. Hier werde massive Marktverzerrung zu Lasten der
privatwirtschaftlichen Presse für jedermann sofort deutlich. „Das
muss rechtlich geklärt werden“, forderte Wolff.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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