Nach der Entscheidung des Landgerichts München ist die Top-100-Hitliste der deutschen Zeitschriften-Charts weder wettbewerbswidrig noch stellt sie einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar. Dementsprechend hat das Landgericht München mit Urteil vom 3. Mai 2010 (nicht rechtskräftig) den Antrag von MZV Moderner Zeitschriften Vertrieb auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vollständig zurückgewiesen.
Laut der zentralen Kernaussage der mittlerweile vorliegenden Urteilsbegründung ist der zu erwartende Umsatz aus dem Verkauf einer Zeitschrift für den Einzelhändler ein sachlicher Grund für eine unterschiedlich prominente Platzierung im Zeitschriftenregal.
Die Entscheidung des Landgerichts München zeigt, dass die Durchschnittsnachfrage im Bundesgebiet nach einer bestimmten Zeitschrift eine wichtige Information für den Einzelhändler darstellt.
„Die Rechtsauffassung des Landgerichts München bestärkt uns darin, gegen die aus unserer Sicht falschen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg gegen Top 100 weiter vorzugehen“, so Heribert Bertram, Geschäftsleiter Bauer Vertriebs KG.
Die Bauer Media Group geht gestärkt in die weiteren gerichtlichen Verfahren und startet zudem mit „Bestseller“ eine neue Marketing-Aktion.
Hamburg, 18. Mai 2010
Berit Sbirinda
Kommunikation und Presse
Tel: 040/3019-1027
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