Die ARD hat die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Filmförderungsgesetz (FFG) begrüßt.
ARD-Filmintendantin Karola Wille (Mitteldeutscher Rundfunk) sieht in
der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eine
Bestätigung für eine bewährte Praxis zur Stütze der deutschen
Filmwirtschaft: „Die Karlsruher Richter haben die erhoffte Klarheit
geschaffen. Auf dieser Grundlage wird die ARD ihr finanzielles
Engagement für die Filmförderung von jährlich 9,3 Millionen Euro
inklusive Media-Leistungen und Mitteln für Gemeinschaftsproduktionen
in den nächsten Jahren fortsetzen. Das ist mehr, als der Gesetzgeber
verlangt und entspricht unserem deutlichen Bekenntnis zum deutschen
Kinofilm“.
Pressekontakt:
MDR
Walter Kehr
Telefon: (0341) 300 6400
E-Mail: kommunikation@mdr.de
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