Leverkusen. Nach längerem Rechtsstreit kann die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Villa des kriminellen kurdisch-libanesischen Al-Zein-Clans in Leverkusen einziehen. Behördensprecher Julius Sterzel sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) auf Anfrage, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Einziehungsentscheidung für das Anwesen bestätigt habe. „Damit können wir die Immobilie entsprechend verwerten“, erklärte der Staatsanwalt bei der landesweiten Strafverfolgungsbehörde für das organisierte Verbrechen (ZeOS). Der BGH hatte zuvor die Revision von Mohamed Al-Zein verworfen. Während das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein sechs Jahre wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs absitzt, wurde sein Sohn Mohamed im April 2025 wegen Geldwäsche zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Sohn als offizieller Eigentümer die Immobilie abgeben. Die Justiz kann nun die Zwangsversteigerung der Villa vorbereiten. Wie das Prozedere aussehen wird, werde nun geprüft, so Staatsanwalt Sterzel.
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