Zur Verhandlung der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag am Dienstag, den 23. Juni 2026, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe äußert sich der ARD-Vorsitzende Florian Hager wie folgt:
„Die mündliche Verhandlung gibt uns noch einmal die Möglichkeit, unsere Argumente vorzutragen. Zu erklären, warum wir, die neun Häuser der ARD, Verfassungsbeschwerde erhoben haben und auch dabei geblieben sind: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von der Allgemeinheit finanziert und dient den Menschen. Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss er im Sinne der Gesellschaft frei und unabhängig arbeiten können. Und diese Rundfunkfreiheit sehen wir verletzt. Denn ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch unabhängig und staatsfern finanziert sein. Dafür gibt es ein verfassungsrechtlich gestütztes Verfahren. Die Bundesländer haben dieses Verfahren nicht eingehalten, indem sie der Beitragsempfehlung der dafür zuständigen, unabhängigen Kommission KEF, nicht gefolgt sind. Die KEF berechnet, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein muss, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarfsgerecht finanziert ist. Bedarfsgerecht heißt: damit wir unseren gesetzlich geregelten Auftrag erfüllen können. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht möchten wir nichts zum weiteren Verfahrensverlauf oder einer möglichen Entscheidung sagen.“
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