Für die Rückgabe
Für den Umgang mit Kunstwerken, die jüdische Vorbesitzer während
der Nazi-Zeit veräußern mussten, gilt mit Recht: im Zweifel für die
Rückgabe. Die Beweislast für einen rechtmäßigen Erwerb liegt bei den
Museen, nicht bei den Nachfahren der Nazi-Opfer. So wird nicht nur
früheres Unrecht wieder gutgemacht. Auf diese Weise können auch
Museen dem bloßen Verdacht wehren, sie beherbergten das einstige
Raubgut der Menschenverächter des Dritten Reiches.
Die Kölner Rückgabe wird auch andere Häuser unter Zugzwang setzen.
Wenn sie strittige Werke doch behalten wollen, müssen sie Erben,
sofern die einverstanden sind, finanziell entschädigen. Dafür sind
Kommunen und Sponsoren als Geldgeber gefragt. Davon abgesehen,
entfaltet der Kölner Fall tragischen Doppelsinn. Denn Josef Haubrich,
der das Bild Kokoschkas erwarb und mit seiner Sammlung der Stadt Köln
schenkte, hatte selbst unter den Nazis zu leiden. Er rettete Kunst
der Moderne durch die dunkle Zeit. Und dennoch gilt: im Zweifel für
die Rückgabe.
Stefan Lüddemann
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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