Der CSU-Politiker Norbert Geis hält die Unterscheidung des biologischen und rechtlichen Elternbegriffs für einen falschen Ansatz. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (Bayern2, radioWelt am Mittag) sagte Geis: „Man setzt die Ehe, die Eltern eines Kindes, bestehend aus Mann und Frau – anders geht´s biologisch nicht – gleich mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und sagt auch, die gleichgeschlechtlichen Partner sind Eltern. Und das ist eben falsch“.
Das Bundesverfassungsgericht mache auf diese Weise eine „Verfassungsänderung durch die Hintertür“, so das Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag: „Das steht einem Verfassungsgericht nicht zu.“ Verfassungsänderungen, so Geis, könne nur der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam durchführen, und nicht das Gericht.
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