Das muss schon eine echte Sportnation sein, die es
sich leisten kann, einen Olympiavierten zu sperren. Könnte man sagen
nach dem Urteil gegen den Schwimmer Dinko Jukic, der vom unabhängigen
Verbandsgericht wegen der Beleidigung von Funktionären für zehn
Monate unbedingt und zwei Monate auf Bewährung gesperrt wurde. Doch
natürlich ist Österreich keine echte Sportnation, das Land blieb bei
den Olympischen Spielen bekanntlich ohne Medaille. Der vierte Platz
von Jukic war ein herausragendes Resultat. Nur tut das genau gar
nichts zur Sache. Jukic wäre als Stockletzter genauso ausgeschlossen
worden, und es ist davon auszugehen, dass nicht einmal ein
Olympiasieg an dem Schuldspruch etwas geändert hätte. Manchen mag
allein der Terminus „unabhängiges Verbandsgericht“ ein Dorn im Auge
sein, doch haben die drei Juristen, die dort sitzen, einen eigenen –
und zwar guten – Ruf zu verlieren. Sie werden sich hüten, auf Zuruf
zu richten. Jukic hat sogar zugegeben, unter der Gürtellinie
beleidigt zu haben. Er verglich sich mit seinem Kollegen Markus
Rogan, der in einer römischen Diskothek aufgefallen, aber damals ohne
Verbandsverfahren geblieben war. Er weigerte sich, für Österreich in
der Staffel oder bei Meisterschaften anzutreten. Dinko Jukic dachte,
sein herausragender vierter Olympiaplatz würde ihm alle Rechte
einräumen. Doch Erfolg ist kein mildernder Umstand.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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