Länderanhörung zum Glücksspielstaatsvertrag: VPRT warnt vor Diskriminierung privater Sender durch einseitiges Werbeverbot im Umfeld von TV-Sportsendungen

Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat heute anlässlich einer
Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung des
Glücksspielstaatsvertrages vor einer einseitigen Diskriminierung
privater Fernsehsender durch die vorgesehenen Werberegelungen
gewarnt. Der vorgelegte Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages sieht
vor, dass Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von
Sportsendungen nicht zulässig sein soll. Bereits im April hatte der
Arbeitskreis die vorgestellten Eckpunkte der Ministerpräsidenten zum
neuen Staatsvertrag zwar als grundsätzlich richtiges Signal für ein
Lizenzmodell im Bereich der Sportwette bewertet, aber bezweifelt,
dass die vorgesehenen Restriktionen dem Ziel der Regulierung und
Kanalisierung gerecht werden.

Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im
VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport
Marketing GmbH: „Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte dies
für sportübertragende Privatsender als faktisches Werbeverbot
verstanden werden. Damit würden sie gegenüber anderen Medienangeboten
sowie auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes
Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind, erheblich benachteiligt.
Wir appellieren an die Länder, in den weiteren Beratungen die
Werbebestimmung deutlich nachzubessern und für Sportsender
entsprechende Werbung zuzulassen.“

Deissenberger erläuterte, dass der VPRT im Falle einer
Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden
Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei-
bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr rechne. Sollten diese
Einahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt
im Bereich Sport vorbeifließen, würden diese im Wettbewerb um
attraktive Rechte mit ARD und ZDF durch die entsprechenden
Mindereinahmen zusätzlich benachteiligt.

„Der Umstand, dass Banden- und Trikotwerbung mit der neuen
Glücksspielregulierung erlaubt werden sollen, zeigt die Absurdität
des vorgesehenen Werbeverbotes. Diese würde dann auch in unseren
Sportprogrammen zu sehen sein, eine eigene Werbung der privaten
Sender hingegen wäre nicht zulässig“, so Deissenberger. Mit einem
Werbeverbot werde schließlich fundamental das Ziel des neuen
Glücksspielstaatsvertrags konterkariert, der die Nachfrage in
Deutschland auf lizenzierte Angebote kanalisieren soll, denn eine
Kanalisierung erfolge gerade durch das Bewerben der lizenzierten
Angebote.

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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