VPRT-Präsident Jürgen Doetz begrüßte die
Entscheidung als „deutliches Zeichen für Rechtssicherheit“ sowie als
„Bekräftigung des Solidarprinzips bei der Filmförderung“. Die
betroffenen privaten Fernsehveranstalter sehen sich durch die
Abweisung der Klage der Kinobetreiber zudem in ihrer Auffassung
bestätigt, auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen im Verhältnis zu
den anderen Einzahlern höheren Beitrag zur Stärkung der
Filmwirtschaft erbracht zu haben. Doetz: „Wir waren auch in
kritischen Zeiten nicht diejenigen, die die Axt ans System gelegt
haben. Die Sender werden auch in Zukunft verlässliche Partner der
Filmförderung in Deutschland bleiben.“ Zuletzt hatten die betroffenen
Sender zur Stabilisierung des FFA-Haushaltes die in 2010 zu viel
erbrachten Medialeistungen in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro nicht
rückverrechnet, obwohl nach dem gesetzlichen Maßstab weniger
geschuldet war.
Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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