(ddp direct) Berlin, 19. Juli 2010. Der weiteren Zusammenarbeit der beiden Nachrichtenagenturen ddp und DAPD (dem früheren deutschen Dienst von Associated Press) steht nichts mehr im Wege. Das Bundeskartellamt stellte am Montag, 19. Juli 2010, das von der konkurrierenden Nachrichtenagentur dpa angestrengte Entflechtungsverfahren wegen fehlender formeller Vorraussetzungen ein. Damit wurde die Rechtsposition der ddp-Eigner bestätigt, die die Übernahme der deutschen AP für nicht anmeldepflichtig hielten. Der deutschsprachige Dienst der weltweit größten Nachrichtenagentur Associated Press war im vergangenen Dezember von den Eigentümern der Nachrichtenagentur ddp übernommen worden, gemeinsam bieten beide Agenturen ab September 2010 als Vollagentur den Basisdienst dapd an. Mit Start dieses Dienstes haben Medienkunden in Deutschland erstmals die Auswahl zwischen zwei Nachrichtenagenturen mit internationaler, nationaler und regionaler Berichterstattung. Das Bundeskartellamt hat hier eine klare Entscheidung für die Medien- und Angebotsvielfalt getroffen, so der Pressesprecher der Agenturgruppe, Wolfgang Zehrt.
Unabhängig davon verpflichtete sich die dpa-Tochter news aktuell jetzt in einer umfangreichen Unterlassungserklärung, einen sogenannten Leistungsvergleich nicht mehr zu verwenden, der von ddp direct (Schwesterunternehmen der Nachrichtenagenturen ddp und DAPD) als wettbewerbsverzerrend und unrichtig erkannt wurde. Dieser Leistungsvergleich wurde von der dpa-Tochter news aktuell verschickt und enthielt zahlreiche falsche und irreführende Behauptungen. Dass auch im Wettbewerb ausschließlich mit Sachargumenten gearbeitet werden darf, ist sicher im Interesse aller Kunden, so der Sprecher Wolfgang Zehrt, der auch Geschäftsführer von ddp direct ist.
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