Im Zusammenhang mit der SPIEGEL-Berichterstattung um Grundstücke der Frankfurter B NAI B RITH Loge liegt dem Hessischen Rundfunk seit Donnerstag, 24.09.2026, ein durch ihn kurzfristig beauftragtes Gutachten vor. Dieses Gutachten bezieht sich auf ein historisches Dokument (Hübner-Gutachten von 1951), das dem hr erst im Zuge der SPIEGEL-Recherchen bekannt wurde. Eine vom hr beauftrage Kanzlei bewertet das aufgetauchte Dokument als relevant.
Der hr bietet auf dieser Basis der Loge erneut Gespräche an und schlägt die Hinzuziehung eines von beiden Seiten akzeptierten neutralen Vermittlers vor. Das Gutachten eröffnet die Möglichkeit, dass bei der damaligen Entschädigung möglicherweise unwissentlich ein Flurstück an der Eschersheimer Landstraße unberücksichtigt geblieben sein könnte. Bisher konnte die Loge B NAI B RITH aus Sicht des hr ihre seit 2024 geltend gemachten Ansprüche nicht rechtlich hinreichend begründen. Deshalb sah sich der hr gezwungen, entsprechende Forderungen zurückzuweisen. Das jüngst bekannt gewordene weitere Dokument ist ein wichtiger Baustein in der Bewertung und Aufarbeitung der Vorgänge. Der hr bedauert, dass diese Unterlagen ihm nicht schon früher zugänglich waren. Über die Überprüfung des Sachverhalts hatte der hr im September informiert und diese aufgrund der Bedeutung entsprechend priorisiert.
Unberührt hiervon hat der hr bereits im Juni 2026 eine unabhängige wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die die gesamte Gründungsphase der Rundfunkanstalt aufarbeiten und dabei auch die Frage von Eigentumsverhältnissen beleuchten soll. Dem hr ist nach wie vor daran gelegen, sich seiner Geschichte zu stellen und seine Gründungsphase umfassend, transparent und verantwortungsvoll aufzuarbeiten.
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