Rund 32 500 angemeldete Prostituierte zum Jahresende 2025

Rund 32 500 angemeldete Prostituierte zum Jahresende 2025

Zum Jahresende 2025 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 500 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 0,7 % mehr als im Vorjahr (2024: 32 300). Trotz dieses Anstiegs lag die Zahl angemeldeter Prostituierter auch Ende 2025 deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie Ende 2019. Damals waren 40 400 Prostituierte angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb die Zahl der Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe Ende 2025 mit rund 2 260 nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (+0,1 %). Ende 2019 hatten 2 170 Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Prostituierte und Gewerbe werden nicht erfasst.

Gut ein Drittel der angemeldeten Prostituierten sind rumänische Staatsangehörige

Von den rund 32 500 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 23 900 beziehungsweise 74 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 7 600 oder 24 % waren 45 Jahre oder älter und 900 (3 %) waren 18 bis 20 Jahre alt. 5 700 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11 300 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 500 (11 %) und die spanische mit 2 900 (9 %).

Gut 9 von 10 Gewerben sind Prostitutionsstätten

Bei 93 % der Ende 2025 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 2 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt.

Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit beruht auf den Angaben bei der Anmeldung. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen. Das Geschlecht der Prostituierten wird daher entsprechend der Rechtsgrundlage der Statistik nicht erhoben. Die Statistik umfasst geschlechtsunabhängig alle gemeldeten Prostituierten.

Die Prostitutionsgewerbe mit gültiger Erlaubnis umfassen auch die aufgrund der Übergangsregelung nach § 37 Absatz 4 ProstSchG betriebenen Prostitutionsgewerbe.

Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse bietet die Themenseite „Prostituiertenschutz“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Prostituiertenschutzstatistik
Telefon: +49 228 99 643 8121
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
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Telefon: +49 611-75 34 44

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