Umfassende Einstweilige Verfügung des LG Berlin II zugunsten von Konstantin Wecker gegen die SZ

Als Medienanwälte des Künstlers Konstantin Wecker teilen wir für diesen mit:

Das Landgericht Berlin II hat vorgestern eine umfassende Einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung und drei Redakteure erlassen (Az. 27 O 221/26, Urteil vom 30.06.2026, nicht rechtskräftig), die wir für Herrn Wecker beantragt hatten. Dieses gerichtliche Verbot betrifft insgesamt 26 Passagen aus einem Artikel der SZ im Beitrag „Weckers vergessene Frauen“ (erschienen am 29.05.2026). Die Richter haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie in den verbotenen Teilen des Berichts einen erheblichen Eingriff in die engste Privatsphäre bzw. die Intimsphäre unseres Mandanten sehen, der nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt ist. Die Berichterstattung bezog sich auf angebliche Verhaltensweisen unseres Mandanten vor vielen Jahren – zum Teil lagen die behaupteten Ereignisse aus dem Intimleben bis zu 36 Jahre zurück. Wir haben vor Gericht betont, dass nicht einmal die SZ selbst behauptet hat, dass unserem Mandanten irgendein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei.

Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Herr Wecker mittlerweile sehr krank ist.

Aus Sicht von Herrn Wecker, der Familie von Herrn Wecker und uns stellt die Entscheidung eine Genugtuung dar und ein Zeichen, dass auch prominente Künstler nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind. Wir hatten die Süddeutsche Zeitung gebeten, sowohl aus rechtlichen Gründen, als auch aus Gründen der Menschlichkeit auf eine Berichterstattung zu verzichten, zu der unser Mandant sich nicht wehren kann. In der SZ wurden auf dem Rücken eines kranken Menschen fremde Aussagen mit Verdachtsäußerungen aus dem Privatleben ausgebreitet. Der Süddeutschen Zeitung war der Sachverhalt sehr bewusst; man bekommt den Eindruck, dass sich dafür niemand wirklich interessiert hat. Für uns ist das von Methoden gewisser Boulevard-Medien nicht weit entfernt.

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Rechtsanwalt
Dominik Höch
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