EU-Kommission meldet 4.671 Warnungen im Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte. Anstieg um 13 Prozent gegenüber 2024. Spielzeug ist die zweithäufigste Produktgruppe. Der TÜV-Verband fordert Stärkung der Marktüberwachung, gerade bei Importen über Online-Plattformen.
Die Europäische Kommission hat heute den Safety Gate Report 2025 veröffentlicht. Das sogenannte Safety Gate ist das europäische Schnellwarnsystem, über das Behörden gefährliche Non-Food-Produkte melden und Maßnahmen zum Schutz von Verbraucher:innen koordinieren. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 4.671 Warnmeldungen im System erfasst – so viele wie nie zuvor seit Bestehen des Systems. Das entspricht einem Anstieg um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2024: 4.137). Zu den Warnmeldungen wurden insgesamt 5.794 Folgemaßnahmen, darunter die Entfernung von Online-Angeboten, Marktrücknahmen oder Rückrufe, gemeldet. „Das Rekordniveau bei den Warnmeldungen ist alarmierend, denn hinter jeder Warnmeldung steht ein Produkt, das nicht in die Hände von Verbraucherinnen und Verbrauchern gehört“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands. „Umso alarmierender ist, dass Safety Gate nur die behördlich entdeckten Fälle abbildet. Die Dunkelziffer potenziell gefährlicher, nicht EU-konformer Ware liegt um ein Vielfaches höher.“
Kosmetika am häufigsten, Spielzeug auf Platz zwei
Am häufigsten betrafen die Warnmeldungen Kosmetika (36 Prozent). Mit 16 Prozent war Spielzeug die zweithäufigste Produktgruppe unter den Warnmeldungen gefolgt von elektrischen Geräten und Ausrüstung (11 Prozent). Als häufigster Auslöser werden Gesundheitsrisiken durch gefährliche Chemikalien genannt (53 Prozent), gefolgt von Verletzungsrisiken (14 Prozent) und Erstickungsgefahr (9 Prozent).
Die Anforderungen an Spielzeug sind aus gutem Grund besonders hoch: Kinder nehmen Produkte in den Mund, kauen daran und spielen oft unbeaufsichtigt. Wenn sich Teile lösen oder abbrechen, kann das schnell zu Erstickungs- und Verletzungsgefahren führen. „Eltern erwarten zu Recht, dass Spielwaren im europäischen Handel strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gesundheitsrisiken bergen“, sagt Kröhnert. „Der Safety Gate Report 2025 zeigt jedoch, dass diese Erwartung nicht in jedem Fall erfüllt wird.“
Derzeitige Produktregulierung und Marktüberwachung nicht effektiv
Ein wachsendes Problem ist, dass viele gefährliche Produkte über internationale Online-Plattformen verkauft werden. Gerade dort können Anbieter europäische Sicherheitsanforderungen und behördliche Kontrollen leichter umgehen. Zudem können Verbraucher:innen am Bildschirm nicht auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spielzeug sicher ist.
Im EU-Binnenmarkt gelten einheitliche gesetzliche Anforderungen für Verbraucherprodukte, festgelegt etwa durch die Spielzeugrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie oder die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie. Hersteller und Importeure von Spielwaren oder Elektronikprodukten müssen eine so genannte Herstellerselbsterklärung abgeben und auf dem Produkt selbst oder der Verpackung das CE-Kennzeichen anbringen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den einschlägigen EU-Vorschriften entspricht. Bei vielen Verbraucherprodukten ist in der Regel keine unabhängige Prüfung erforderlich ist. Die CE-Kennzeichnung richtet sich in erster Linie an die Behörden und hat für Verbraucher eine nur eingeschränkte Aussagekraft. „Gefährliche Produkte werden häufig nur zufällig entdeckt“, sagt Kröhnert. „Wir brauchen eine Marktüberwachung, die EU-weit wirksamer, koordinierter und digitaler aufgestellt ist, mit mehr Kontrollen und einer engeren Verzahnung von Marktüberwachung und Zoll, gerade bei Importen über Online-Plattformen.“
Die vollständige Position des TÜV-Verband „Marktüberwachung stärken – für fairen Wettbewerb und hohes Schutzniveau“ (https://www.tuev-verband.de/fileadmin/user_upload/Content_local/2026_TUEV-Verband_Positionspapier_Marktueberwachung_staerken_DE.pdf) ist auf der Website des TÜV-Verbands abrufbar.
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind Daten Angaben der EU-Kommission das Jahr 2025. Der Safety Gate Report 2025 ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/safety-gate
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