Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention / WvD mahnt verbindliche Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung an

Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention / WvD mahnt verbindliche Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung an

Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 13. Dezember erinnert „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) an die fortbestehenden Umsetzungsdefizite der seit 2009 geltenden Konvention. WvD erwartet von Bund, Ländern und Kostenträgern konkrete Schritte für eine verlässliche, einheitliche und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung zur Umsetzung der UN-BRK.

Die UN-BRK verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Versorgungsstrukturen so auszugestalten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte ohne Hürden wahrnehmen können. Dazu gehört eine Hilfsmittelversorgung, die fachlich hochwertig, zugänglich und in allen Regionen gleichermaßen gewährleistet ist. Die aktuelle Praxis bleibt davon häufig weit entfernt.

Unterschiede zwischen Bundesländern und einzelnen Regionen sowie einzelnen Kostenträgern führen zu ungleichen Versorgungsbedingungen, unterschiedlichen Verfahren und erheblichen Belastungen für Betroffene und Betriebe. Die Versorgung erstickt unter einem unübersichtlichen Geflecht von derzeit über 1.000 Einzelverträgen zwischen den einzelnen Kostenträgern und Leistungserbringern. WvD sieht darin eines der zentralen Hindernisse für echte Teilhabe von Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Aufwändige Antragsprozesse und sektorale Hürden müssen daher leistungsübergreifend vereinfacht und abgebaut sowie das Vertragswesen vereinfacht werden. Ein administrativer Rahmenvertrag, der die administrativen und formalen Inhalte der Verträge standardisiert und vereinfacht, muss hierzu ein erster Schritt sein.

„Gleiche Rechte brauchen gleiche Bedingungen in der Versorgung. Dafür reicht es nicht, Ziele zu formulieren – entscheidend ist die Umsetzung vor Ort“, erklären Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre von WvD. „Wenn die UN-Behindertenrechtskonvention ernst genommen wird, brauchen wir verlässliche, fachlich fundierte und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung.“

Das Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) der Vereinten Nationen hat nach der Staatenprüfung 2023 in seinen Abschließenden Bemerkungen deutliche Defizite in Deutschland festgestellt. Genannt werden unter anderem große regionale Unterschiede bei Leistungen und Verfahren sowie die unzureichende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen an politischen Prozessen. Diese Befunde betreffen auch die Hilfsmittelversorgung. Wenn zentrale Akteure wie Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und Homecare-Anbieter in politischen Prozessen nicht ausreichend beteiligt werden, entstehen Regelungen, die an der Realität der Versorgung vorbeigehen. WvD fordert deshalb, Leistungserbringer und ihre Verbände bei Gesetzgebung und Normsetzung systematisch einzubeziehen.

WvD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Vorgaben der UN-BRK zu verbindlichen und verlässlichen Strukturen in der Hilfsmittelversorgung führen und Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, überall in Deutschland gleichermaßen von ihren Rechten Gebrauch machen können.

Pressekontakt:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kirsten Abel
Generalsekretärin
Mobil: +49 (0)171 5 60 81 25
E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de

Dr. Henning Schweer
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)175 / 8 56 39 54
E-Mail: schweer@wirversorgendeutschland.de

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