Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns das schwedische Königshaus mit der
Vertretung von Prinz Carl Philip von Schweden und Sofia Hellqvist
mandatiert hat.
Anlässlich der am kommenden Samstag, 13. Juni 2015, stattfindenden
Hochzeit von Prinz Carl Philip von Schweden und Sofia Hellqvist sowie
der anschließenden Flitterwochen ist erfahrungsgemäß zu befürchten,
dass den Redaktionen Fotos, insbesondere Paparazzi-Fotos, angeboten
werden, die die Privatsphäre unserer Mandanten verletzen. Das
Veröffentlichen derartiger Fotos ist offenkundig rechtswidrig. Erst
kürzlich hat das LG Hamburg (Az.: 324 O 72/14) erstinstanzlich einen
Verlag diesbezüglich zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von
100.000,00 EUR zzgl. Zinsen verurteilt. Eine Zeitschrift hatte in
einer ihrer Ausgaben vier großformatige Paparazzi-Fotos, die
Mitglieder des schwedischen Königshauses während der Flitterwochen
zeigen, veröffentlicht.
Wir sind damit beauftragt, auch gegen die Veröffentlichung
derartiger Fotos von Prinz Carl Philip von Schweden und Sofia
Hellqvist presserechtlich vorzugehen. Gleiches gilt für
Wortberichterstattungen, die falsch sind oder die Privatsphäre
unserer Mandanten verletzen.
Wir warnen deshalb in Form dieses Informationsschreibens davor,
entsprechende Fotos bzw. Artikel zu veröffentlichen. Gleichermaßen
soll auf diesem Wege nochmals der Wunsch unserer Mandanten zum
Ausdruck gebracht werden, ihre Privatsphäre zu respektieren.
Bergmann
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Fax: 030/88001555
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
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