NDR Rundfunkrat befasst sich mit der neuen Ausrichtung der ARD-Filmtochter Degeto

Der NDR Rundfunkrat hat sich ausführlich mit der
weiteren programmlichen Ausrichtung der ARD Filmeinkaufs- und
Produktionsgesellschaft Degeto Film GmbH befasst. Christine Strobl,
Geschäftsführerin der gemeinsamen Filmproduktions- und
Einkaufsgesellschaft der Landesrundfunkanstalten und ihrer
Werbetöchter, erläuterte in der Rundfunkratssitzung am 20. März in
Hamburg die veränderte Unternehmenspolitik der ARD Degeto. Strobl
wies u. a. auf zahlreiche Auftrags- und Koproduktionen aus den
unterschiedlichen Genres hin, die im vergangenen Jahr produziert
wurden. Darunter sind viele Filme, an denen der NDR auch unmittelbar
beteiligt war. Dazu zählen neben der Kino-Koproduktion „The Cut“
(Regie: Fatih Akin) Krimis wie „Nord bei Nordwest“ mit Hinnerk
Schönemann und „Mörderhus – der Usedam-Krimi“ mit Katrin Sass sowie
zum Beispiel „Der Hafenpastor und das graue Kind“ mit Jan Fedder.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: „Der
Rundfunkrat hat sich in der Diskussion davon überzeugt, dass die
Degeto im Prozess des Wandels auf dem richtigen Weg ist. Die Degeto
schafft es, gesellschaftlich relevante Themen wie zum Beispiel das
veränderte Familien- und Frauenbild auf die verschiedenste Art und
Weise aufzugreifen. Dabei sind qualitative Aspekte ebenso zu beachten
wie die Anforderung, dass sich Das Erste im Wettbewerb um die
Zuschauergunst gut behauptet. Wir werden das Thema regelmäßig weiter
verfolgen. „

Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit vier
Programmbeschwerden Sie betrafen die Fernseh-Dokumentationen „Mission
unter falscher Flagge – Radikale Christen in Deutschland“ und „Das
geplünderte Erbe – Terrorfinanzierung durch deutsche Auktionshäuser“.
Der NDR hatte beide Filme im vergangenen Jahr in der Reihe „Die Story
im Ersten“ gesendet. Zwei weitere Programmbeschwerden bezogen sich
auf den Umgang mit dem Prominenten-Appell „Wieder Krieg in Europa?
Nicht in unserem Namen!“ in den Nachrichtensendungen sowie auf
einzelne Darstellungen im Online-Angebot der ARD.

Nach eingehender Prüfung zunächst im Rechts- und Eingabenausschuss
bzw. im Programmausschuss, dann in der Sitzung des Rundfunkrats am
20. März sah das Gremium die staatsvertraglich festgelegten
Programmgrundsätze des NDR in allen vier Fällen nicht verletzt und
wies die Programmbeschwerden ab.

Dagmar Pohl-Laukamp, Vorsitzende des Rundfunkrats: „Der
Rundfunkrat hat alle vier Programmbeschwerden sorgfältig geprüft, ist
den Vorwürfen nachgegangen und hat dazu die jeweiligen
Programmverantwortlichen befragt. Im Ergebnis ist der Rundfunkrat zu
der Bewertung gelangt, dass die erforderlichen journalistischen
Standards eingehalten wurden. Dazu zählen insbesondere die
wahrheitsgemäße Berichterstattung und die Relevanz der Themen. In
allen vier Fällen haben die Redaktionen verantwortungsvoll
gehandelt.“

20. März 2015

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 – 2300
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