SWR-Justitiar begrüßt Koblenzer Entscheidung

Das Urteil des
Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag hat eine
über Rheinland-Pfalz hinausreichende Bedeutung für die
Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Mit dieser sehr sorgfältig
begründeten Entscheidung haben die rheinland-pfälzischen
Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag einer eingehenden
finanzverfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen und seine
Rechtmäßigkeit ausdrücklich bestätigt. Der in der ARD für das
Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar Hermann Eicher
begrüßte die Entscheidung: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten
Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem
geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts
der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse
Alternative.“ Dies bedeute allerdings nicht, dass nun dem vom
Gesetzgeber angekündigten Evaluierungsverfahren keine eigenständige
Bedeutung mehr zukomme. Vielmehr bleibe es sinnvoll, das neue Modell
auf seine konkreten Auswirkungen hin zu überprüfen und sich mögliche
Folgewirkungen jenseits rechtlicher Fragestellungen genau anzusehen.
Dies falle umso leichter, als nun feststehe, dass die Grundstruktur
des Beitragsmodells verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, so
Eicher.

Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de

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