„Der geplante Austausch des digital verbreiteten
Jugendprogramms PULS mit dem bisherigen analogen Programm BR-Klassik
ist unzulässig“, so Prof. Dr. jur. Johannes Kreile, der im Auftrag
des Verbandes Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) und des Verbandes
Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) den geplanten Umstieg des
BR-Jugendradios PULS auf die UKW-Frequenzen von BR-Klassik juristisch
analysiert hat.
Der Bayerische Rundfunk will sein Programm BR-Klassik künftig
nicht mehr über UKW verbreiten, sondern diese Frequenzen dem
Jugendradio zur Verfügung stellen und damit die Frequenznutzung (DAB+
statt UKW) verändern.
Der geplante Frequenztausch sei gleich aus mehreren Gründen
rechtswidrig, so Medienjurist Prof. Dr. Kreile in dem erstellten
Gutachten unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag, § 11c Abs. 2
Satz 6 und § 19 Satz 3. Zum einen fände „kein inhaltlicher Austausch
eines Programmes“, sondern lediglich „eine veränderte
Frequenznutzung“ statt. Zum anderen sei eine „analoge Verbreitung
bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme unzulässig“ –
das ausdrückliche Verbot eines Austausches findet sich darüber hinaus
selbst im Bayerischen Rundfunkgesetz verankert. Kreile kommt nach
ausgiebiger Prüfung zu dem Fazit, dass sowohl ein Widerspruch
innerhalb des Bayerischen Rundfunkgesetzes vorliege, als auch gegen
Regelungen des Rundfunkvertrages verstoßen werde. Der bayerische
Gesetzgeber sei zudem nicht berechtigt, von Bindungen landesrechtlich
abzuweichen, die er sich im Rundfunkstaatsvertrag selbst auferlegt
habe. Somit sei der Bayerische Rundfunk nur ermächtigt, zusätzliche
digitale terrestrische Hörfunkprogramme zu veranstalten, jedoch nicht
die Frequenznutzung (DAB+ statt UKW) zu verändern.
Anmerkung: Das Gutachten zum BR-Jugendradio von Prof. Dr. Johannes
Kreile kann bei der VBL-Geschäftsstelle angefordert werden.
Über den VPRT:
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das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
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