Jeder Selbstständige ist bemüht vor jedem Jahreswechsel die Steuern für das vergangene Jahr im Rahmen zu halten. Die Firma General Standard SRL (http://general-standard-24.com/zahlungs-und-buchungstipps/) rät daher dazu, Büro und Verbrauchsmaterial, welches kurz vor dem Jahresende eingekauft wird, mit der Kreditkarte zu bezahlen. Denn diese Ausgaben können die Selbstständigen gewinnmindernd geltend machen.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten die Steuern gering zu halten. Um die Steuerlast zu senken, sollten die Selbstständigen die Miete für den kommenden Monat, somit für den Monat Januar, noch im Dezember zahlen. Dieser Betrag kann noch Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Möglichkeit haben allerdings nur die Einnahmen-Überschuss-Rechner. Die Zahlung der Miete für den kommenden Monat muss aber noch vor dem 21.12. erfolgen, damit diese steuerlich nicht dem Folgejahr zugeordnet wird.
Die General Standard SRL (http://www.presseanzeiger.de/pressemappe/238772-general-standard-srl.php) rät den Selbstständigen die Umsatzsteuer Voranmeldung schon Ende Dezember abzugeben. Da dieser Betrag somit vor dem Jahreswechsel gezahlt werden muss, kann dieser gezahlte Betrag steuermindernd geltend gemacht werden. Sollten noch Zahlungen oder Ausgaben zu erwarten sein, kann der Betrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch geschätzt werden. Dies stellt kein Problem dar. Auch kann diese Voranmeldung noch korrigiert werden, sofern die angegebenen Zahlen nicht zu sehr von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
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