Sperrfrist: 11.07.2011 01:00
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Die Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer haben
Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber auf eine striktere Einhaltung
von Datenschutzrichtlinien verpflichtet. Dem Radioprogramm NDR Info
liegt ein entsprechendes gemeinsames Papier aus Bayern, Hessen und
Nordrhein-Westfalen vor. Demnach dürfen die Daten von Kunden, die in
Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und
Unterschrift zahlen, nur noch „einige wenige Tage“ gespeichert werden
und nicht, wie bisher, bis zu einem Jahr. Eingeschränkt wurde auch
die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer
auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind.
Solche Datensammlungen sind künftig „ausschließlich zur
Missbrauchsbekämpfung“ zulässig. Zudem müssen die Kunden, die dieses
sogenannte Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer
Daten informiert werden.
Gescheitert ist jedoch eine bundesweite Einigung aller
Landesdatenschutzbehörden. Grund hierfür sind nach Informationen von
NDR Info Forderungen einzelner Bundesländer nach einer noch
strengeren Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes, denen sich die
Mehrheit der Aufsichtsbehörden nicht anschließen wollte. Die drei
größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die
Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, reagierten
gelassen auf die neuen Vorgaben, die ihnen von den zuständigen
Behörden übermittelt wurden. Man komme damit „gut zurecht“, sagte ein
Sprecher des Münchner Unternehmens Intercard: „Voraussichtlich müssen
wir unsere Geschäftsprozesse nur geringfügig ändern.“ Ein Sprecher
der Firma Telecash im hessischen Bad Vilbel nannte die Neubewertung
durch die Aufsichtsbehörden „sinnvoll und im Sinne eines guten
Datenschutzes.“ Auch Marktführer Easycash stellte fest, dass man
„bereits jetzt in nahezu allen Punkten“ nach den Vorgaben des
zuständigen Landesdatenschutzes tätig sei.
Das Lastschriftverfahren war im vergangenen Jahr bundesweit in die
Kritik geraten, nachdem NDR Info mehrfach über mangelhaften
Datenschutz berichtet hatte. Zudem hatten Daten- und
Verbraucherschützer die Einwilligungserklärungen, die
Supermarktkunden bei Lastschriftzahlungen zur Unterschrift vorgelegt
werden, als intransparent und unverständlich kritisiert. Die
Datenschutzbehörden der Bundesländer berieten seither zusammen mit
den Handelsunternehmen und Netzbetreibern darüber, wie man den
Datenschutz an Supermarkt- und Tankstellenkassen stärken könne.
Rückfragen an NDR Info/ Reporterpool, Jürgen Webermann/ Peter
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Die Einwiligungserklärungen für Lastschrift sind nicht nur teilweise unverständlich, sondern auch viel zu lang, um sie an der Supermarktkasse in Ruhe zu lesen. Un das Kassenpersonal, weiß in der Regel auch nicht was da drinnen steht.