Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Einfluss der Politik imöffentlich-rechtlichen Fernsehen

Es hätte so einfach sein können, damals, 1945:
Die Alliierten hätten die neuen Rundfunkanstalten in Deutschland
werbefinanziert arbeiten lassen können. Leider gab es in den Trümmern
nichts, für das zu werben sich lohnte, also musste ein anderes Modell
her. Fortan hatten die Amerikaner alle Hände voll zu tun, den
Deutschen klarzumachen: Einen staatsnahen Rundfunk wird es bei euch
nicht mehr geben. Nie wieder. Die Deutschen, den Goebbelschen
Rundfunk noch im Ohr, sagten, okay, das sehen wir ein, lasst uns
einen Rundfunk einrichten, für den die Länder zuständig sind. Und so
entstanden von politischen Parteien gesteuerte Sendeanstalten, die
heute kein Mensch mehr von jener staatsnahen Institution
unterscheiden kann, die man damals angeblich gar nicht gewollt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit stets im Sinne
der Sender entschieden. 1991 gaben die Richter dem
Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine »Bestands- und
Entwicklungsgarantie«: Das Fernsehen dürfe nicht angetastet und nicht
finanziell ausgetrocknet werden. Gleich zweimal, 1194 und 2007,
koppelte das BVG zwar den Finanzbedarf an die Empfehlung einer
Kommission (KEF), aber weil die KEF in der Regel die Summe
vorschlägt, die ihr die Sender zuvor als Bedarf gemeldet haben,
machten die Einserjuristen bloß den Wolf zum Hüter der Schafe. Vor
diesem Hintergrund offenbart auch der aktuelle Rechtsstreit seine
wahre Natur: Es ist schlichter Parteienhader. Unter der Maske einer
Verwaltungsratsentscheidung steckt bloß eine Spielplatzklopperei. CDU
gegen SPD: A, U, S – aus, und du, Nikolaus Brender, bist raus.
Prompte Retourkutsche: Haust du mir meinen Brender weg, sag ich
meinen großen Brüdern Bescheid, denen in der roten Robe. Die Pointe:
Brender, bis 2010 Chefredakteur des ZDF, war gar kein ausgewiesener
Linker. Nur agierte er eben auch nicht so CDU-nah, wie sich das
mancher in der Union gewünscht hätte. Er musste seinen Hut nehmen,
weil in dem 14-köpfigen ZDF-Verwaltungsrat mit 14 aktiven oder
ehemaligen Politikern (der deutschen Vorstellung von einem
staatsfernen Gremium) die CDU die Mehrheit besaß. Brenders Vorgänger
Klaus Bresser nannte die Entlassung »organisierte
Verfassungskriminalität«. Dieses harte Verdikt hätte damals schon die
Karlsruher Richter alarmieren dürfen. Aber erstens mahlen die Mühlen
der Justiz nicht so schnell, und zweitens taugt das BVG
offensichtlich nicht zum großen Bruder. Ist Werbung bei ARD und ZDF
nötig? Na ja, kann man ja mal überprüfen. Programmqualität? Hm,
sollte irgendwie moralischen Standards genügen. Wachsweicher geht es
nicht. Der SPD dürfte kaum etwas anderes übrig bleiben, als darauf zu
hoffen, dass sie irgendwann die Mehrheit im ZDF stellt. Und dann gilt
der alte Spielplatzspruch: Rache ist Blutwurst! Heute also wird
entschieden. Was der Fernsehzuschauer davon hat? Wie üblich: nichts.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen