WDR und BR zum Rechtstreit um Tatort-Vorspann

Der Tatort-Vorspann bleibt unverändert. Die
Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss nicht
erwähnt werden. Sie erhält auch keine Nachvergütung. Dies hat heute
das Oberlandesgericht München entschieden. Eine Revision wurde nicht
zugelassen. Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche
Rundfunk (WDR) fühlen sich bestätigt in ihrer Rechtsaufassung. „Ich
freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten
Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der
Zuschauerinnen und Zuschauer“, so Gebhard Henke, Tatort-Koordinator
der ARD.

Das Gericht folgte der Argumentation der Sender, dass sich
Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann
habe lediglich eine „Hinweisfunktion“. Er sei ein „untergeordneter
Beitrag zum Gesamtwerk“. Die Akzeptanz des Tatorts beim Publikum
beziehe sich auf den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht
geboten.

Die Klägerin muss auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann
aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin
„ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber
den Beklagten nicht gerügt hat“. Die Praxis sei von ihr
jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte fest, dass
generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des
Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.

Pressekontakt:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin Westdeutscher Rundfunk
Tel. 0221 220 2405

Christian Nitsche
Pressesprecher Bayerischer Rundfunk
Tel. 089 59 00 2176

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