WDR exklusiv: Korruption im Bielefelder Ausländeramt? Mitarbeiter sollen gegen Geld Aufenthaltsgenehmigungen erstellt haben

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat dem WDR bestätigt, dass gegen insgesamt vier Personen wegen Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme ermittelt wird. Zwei der Beschuldigten arbeiten bei der Stadt Bielefeld, bei den anderen beiden handelt es sich um einen Dolmetscher und eine Person, die selbst zunächst einen Aufenthaltstitel erhalten haben soll und dann bei den kriminellen Machenschaften geholfen haben soll.

4000 Euro für Aufenthaltserlaubnis

Die Beschuldigten sollen Geld für so genannte Niederlassungserlaubnisse angenommen haben. Es geht um 15 Verdachtsfälle im Zeitraum September 2023 bis April 2025. Hinzu kommt ein möglicher weiterer Fall im Oktober 2025.

In einem Fall sollen 4000 Euro gezahlt worden sein. Wie viel Geld insgesamt geflossen ist, ist noch unklar. Die Beschuldigten sollen zudem Schmiergeld für die schnellere Vergabe von Terminen angenommen haben.

Durchsuchungen bei der Stadt Bielefeld

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat bereits im November und Dezember 2025 Durchsuchungen bei den Beschuldigten durchführen lassen. Diese fanden an Privatanschriften als auch an Arbeitsstellen statt. Nach WDR-Informationen auch in Büros der Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld. Sichergestellt wurden Smartphones, Laptops und Unterlagen. Diese werden nun ausgewertet.

Reaktion der Stadt

Der WDR hat die Stadt Bielefeld mit dem Sachverhalt konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus. Ein Sprecher versicherte, dass man sich noch im Laufe des Tages äußern werde.

Hintergrund-Info „Niederlassungserlaubnis“

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Dieser gilt für eine sogenannte Fachkraft. Antragsteller müssen verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis, die seit mindestens fünf Jahren gilt oder wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und ausreichend Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Eine asylberechtigte Person, Person mit zuerkanntem Flüchtlingsschutz oder als Resettlement-Flüchtling kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis auch schon nach drei Jahren erhalten.

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