Es bleibt dabei: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg
(rbb) muss den NPD-Wahlwerbespot zur Berliner Abgeordnetenhauswahl
nicht senden. Das Bundesverfassungsgericht wies heute (8. September)
einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der rbb zur
Ausstrahlung des Spots am 9. September verpflichtet werden sollte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen
Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.
Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Spot bereits zuvor als
volksverhetzend eingeschätzt und waren damit der Beurteilung des
Senders gefolgt: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
urteilte am 31. August, dem Kurzfilm sei „allein die Aussage (zu)
entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen
gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung
darstellen“. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem rbb am 18.
August in erster Instanz Recht gegeben.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der
Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und
schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
(AZ 2 BvQ 44/11)
Pressekontakt:
rbb-Presseteam, Volker Schreck, Telefon: (030) 97 99 3-12 101.
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