Viel Lärm

In den vergangenen Tagen ist das Thema GEMA vs.
YouTube wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt worden.
Offensichtlich soll vor der heute beginnenden
GEMA-Mitgliederversammlung Druck aufgebaut werden, damit die GEMA die
bereits 2010 gegen YouTube eingereichte Klage zurückzieht. Zumal mit
einem Termin für eine mündliche Verhandlung noch in diesem Sommer zu
rechnen ist.

Bei Licht betrachtet, bleibt nach dem zum Teil emotionalen
Medienecho nicht mehr als heiße Luft. Alexander Wolf, Syndikus für
internationale Rechtsfragen bei der GEMA meint dazu: „Von einer
plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die
Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage
wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Der Text, der seit kurzem beim
Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend:
Der Text suggeriert dem User, dass die GEMA YouTube Verlagsrechte
nicht eingeräumt hat. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte
bislang einfach nicht erworben hat. Die GEMA ist gesetzlich
verpflichtet, jedem Musiknutzer eine Lizenz anzubieten. Die Sperrung
der Videos durch YouTube ist daher als reine Stimmungsmache zu
verstehen“.

Damit ist bereits fast alles gesagt. Weder ist in diesen Tagen ein
neues Szenario entstanden, noch haben die von YouTube eingeleiteten
Maßnahmen eine Berechtigung. Zu diesen Maßnahmen gehört der bereits
erwähnte Hinweistext bei Videos, die nicht aufgerufen werden können.
YouTube erklärt hiermit seinen Usern: „Leider ist dieses Video in
Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die
die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“. Diese
Aussage ist insofern falsch, als dass die GEMA aufgrund des
Kontrahierungszwangs gesetzlich verpflichtet ist, jedem Lizenznehmer,
d.h. jedem Musiknutzer, entsprechende Lizenzverträge anzubieten. Eine
konsequente Umsetzung von Seiten YouTubes würde auch beinhalten, dass
der Content-Provider das gesamte GEMA-Repertoire auf seinen Seiten
sperren müsste. Da dies aber nicht der Fall ist, handelt es sich bei
den von YouTube freiwillig eingeleiteten Sperrungen der Videos wohl
um reine Willkür.

Auf den Zug der Stimmungsmache sind zwischenzeitlich verbal auch
einige Plattenlabels sowie die bereits durch frühere Hacker-Angriffe
bekannt gewordenen Aktivisten von Anonymous aufgesprungen. Die Hacker
drohten am Wochenende, die GEMA-Website aufgrund der Streitigkeiten
mit YouTube lahmlegen zu wollen. Die Webserver der GEMA waren
aufgrund des Angriffs zwar kurzzeitig überlastet und die Services
daher zeitweise nicht abrufbar, doch hielten die Server dem
DDoS-Angriff stand.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Pressekontakt:

Bettina Müller, Ltg. Kommunikation & PR
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon +49 89 48003-426; www.gema.de

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