Seit zweieinhalb Monaten ist Harald Range
Generalbundesanwalt und damit auch für die Verfolgung terroristischer
Straftaten zuständig. Gleich in den ersten Wochen musste sich der
63-jährige Jurist mit den Ermittlungen zum Terrornetzwerk
„Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) beschäftigen.
Das langjährige FDP-Mitglied leitete zuletzt die Abteilung für
Strafrecht und Strafverfahrensrecht in Hannover. In Celle richtete er
die niedersächsische Zentralstelle des Europäischen Justiziellen
Netzes ein und trieb die Modernisierung der niedersächsischen
Staatsanwaltschaften voran.
Im PHOENIX-KAMINGESPRÄCH am Sonntag, 12. Februar 2012, 13.00 Uhr,
spricht Elmar Theveßen mit Generalbundesanwalt Harald Range u.a. über
den islamistischen Terror, ein mögliches NPD-Verbotsverfahren, die
Überwachung der Linken sowie die Gefahren des V-Mann-Systems.
Wiederholung: Sonntag, 19. Februar, 17.00 Uhr.
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