Der Südwestrundfunk (SWR) begrüßt die
Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in Sachen Daimler/SWR. Das
Gericht hat am heutigen Donnerstag, 9. Oktober 2014, verkündet, dass
es die Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen hat, und dass die
Ausstrahlung des Beitrags „Hungerlohn am Fließband“ rechtmäßig ist.
Das Unternehmen wollte mit der Klage erreichen, dass der SWR das in
dem Beitrag benutzte heimlich gedrehte Material nicht mehr verwenden
darf. SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer
Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hat dabei
Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt.
Der SWR sieht sich durch das Urteil des Stuttgarter Landgerichts
in seiner Auffassung bestätigt, dass das Informationsinteresse der
Öffentlichkeit in diesem Fall eine übergeordnete Bedeutung hat
gegenüber dem Persönlichkeitsrecht eines einzelnen Unternehmens.
SWR-Sprecher Wolfgang Utz: „Der SWR begrüßt die Entscheidung des
Landgerichts Stuttgart. Dieses Urteil ist nicht nur eine gute
Nachricht für den Südwestrundfunk, sondern für die gesamte deutsche
Medienlandschaft. Das Gericht verdeutlicht damit, dass die Aufdeckung
gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen
Recherche möglich sein muss. Die Entscheidung besagt, dass die
Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet.“
Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen