Heinz Buschkowsky: „Wo Staat dran steht, muss auch
Staat drin sein“ Einer Integrationspolitik, die keine Sanktionen
kennt, erteilte Heinz Buschkowsky in sternTV eine Absage: „Wir haben
bildungsferne Einwanderer, um die wir uns jahrzehntelang nicht
gekümmert haben. Wenn wir noch weiter warten, dann werden uns diese
Stadtgebiete aus dem Ruder laufen. Wir werden die jungen Leute, die
wir in diesem Land brauchen, um den Bevölkerungsschwund und die
demographische Entwicklung aufzuhalten, auch verlieren.“ Den Anteil
der „ausgesprochen problematischen Familien“ schätzt Buschkowsky auf
„30 Prozent“.
„Verbindliche Vorschulerziehung, die Kinder gehören in den
Kindergarten. Die Kinder müssen schulfähig zur Schule kommen,“
fordert Buschkowsky. Falls die Eltern dem nicht nachkommen: „Der
empfindlichste Körperteil des Menschen ist der Geldbeutel. Die Dinge,
die die Gesellschaft als Pflicht vorgibt, müssen auch umgesetzt
worden. Wo Staat dran steht, muss auch Staat drin sein.“
Für Tarek Al-Wazir, den Fraktionsvorsitzenden von
Bündnis90/DieGrünen im Hessischen Landtag, ist das nur die halbe
Wahrheit: „Neukölln ist nicht überall.“ Es würde sich eher um ein
soziales Problem handeln. So sei in Hessen bereits vor über zehn
Jahren die Sprachförderung eingeführt worden, die Kinder bekämen
besondere Fördermaßnahmen. „Nicht nur 50 Prozent der Migrantenkinder,
sondern auch 20 Prozent der deutschsprachigen Kinder profitieren
davon.“
Buschkowsky zu den Schulprojekten in Neukölln: „Das
Albert-Schweitzer-Gymnasium haben wir völlig umgekrempelt zu einem
Ganztagesgymnasium mit 90 Prozent Immigrantenkindern, die wir zum
Abitur führen. Dieses Gymnasium kostet im Jahr 220.000 Euro mehr als
ein normales Gymnasium. Das ist der Gegenwert von fünf Plätzen im
Jugendknast. Die Gesellschaft kann sich entscheiden: Will sie fünf
Knackis ernähren oder 650 junge Leute zum Abitur führen?“
„Multikulti ist gescheitert“, so Heinz Buschkowskys bitteres
Fazit. Der Bürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln, in dem über
315.000 Menschen leben, von denen 41 Prozent Migranten sind, nimmt in
seinem Buch „Neukölln ist überall“ kein Blatt vor den Mund.
Die Polizei darf nicht foltern
„Die Menschenwürde ist das höchste Gut, das wir in unserer
Verfassung haben. Das ist unantastbar. Jede Androhung oder Anwendung
von Gewalt durch Behörden ist nicht zulässig“, so der Kriminologe
Professor Dr. Thomas Feltes bei sternTV. „Die Frage ist allerdings,
ob jemand das spontan in einer Stresssituation oder durchdacht auf
Anweisung wie im Fall in Frankfurt macht.“
Das Gespräch bei sternTV nahm Bezug auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom Mittwoch. Das Land Hessen muss
dem Kindsmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro
zahlen, da eine Verletzung der Menschenwürde vorlag, so das Gericht.
Gäfgen war in einem Polizeiverhör am 1. Oktober 2002 Folter angedroht
worden. Das OLG wies mit seiner Entscheidung die Berufung des Landes
gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt ab. Die Revision
wurde nicht zugelassen. sternTV hatte dieses Verbrechen mit dem Fall
von Denis Mook verglichen, der 1988 freigekommen war, nachdem ein
Beamter dem Entführer gegenüber Gewalt angewendet hatte.
André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
und Kriminalhauptkommissar in Hamburg: „Jeder Kriminalbeamte, der
seine Ausbildung beginnt, weiß, was er darf du was er nicht darf.
Pauschal kann man das nicht beantworten.“
Denis Mook, der Gast im Studio war, meinte: „Ich bin dankbar für,
dass der Beamte über eine Grenze gegangen ist.“
Steffen Hallaschkas Frage, wie denn der finale Rettungsschuss zu
bewerten sei, konterte Schulz mit der Feststellung, dass eine
Festnahmesituation etwas ganz anderes als eine Verhörsituation sei.
In der ersten Situation dürfe man den Täter auch „niederbringen“,
aber eine Vernehmungssituation sei etwas anderes: „In Deutschland
darf nicht gefoltert werden.
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