Welche Daten sind elektronisch aufzuzeichnen?
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.