Kurz vor dem dritten Jahrestag der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Debeka und die Handwerkskammer Koblenz heute in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen neuen Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren vorgestellt. Dieser Leitfaden soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturgefahren vorzubereiten, präventive Maßnahmen zu treffen und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können.
Kurz vor dem dritten Jahrestag der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Debeka und die Handwerkskammer Koblenz heute in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen neuen Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren vorgestellt. Dieser Leitfaden soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturgefahren vorzubereiten, präventive Maßnahmen zu treffen und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können.
Kurz vor dem dritten Jahrestag der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Debeka und die Handwerkskammer Koblenz heute in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen neuen Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren vorgestellt. Dieser Leitfaden soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturgefahren vorzubereiten, präventive Maßnahmen zu treffen und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können.
Kurz vor dem dritten Jahrestag der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Debeka und die Handwerkskammer Koblenz heute in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen neuen Leitfaden für Handwerksbetriebe zum Umgang mit Naturgefahren vorgestellt. Dieser Leitfaden soll Handwerksbetrieben helfen, sich auf Naturgefahren vorzubereiten, präventive Maßnahmen zu treffen und im Fall der Fälle richtig reagieren zu können.
In den überfluteten Gebieten in Süddeutschland ist vielerorts Heizöl ausgelaufen. Der richtige Umgang mit dem Öl ist entscheidend, um größere Schäden zu vermeiden. Vorsicht gilt außerdem gerade jetzt bei Haustürgeschäften unseriöser Firmen und Handwerker, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Wenn Wasser im Keller steht, kann der Öltank auftreiben und umkippen – und dabei Leck schlagen oder Leitungen abreißen. "Dann l
DEVK-Chef Gottfried Rüßmann und sein Vorstandskollege Bernd Zens haben heute in Köln die Geschäftsergebnisse für 2023 vorgestellt. Nach den Herausforderungen im Jahr zuvor haben die DEVK Versicherungen wieder an alte Erfolge angeknüpft. Angesichts weiter steigender Beiträge ist der Konzern auch 2024 auf Wachstumskurs.
Nach dem eher schwachen Geschäftsjahr 2022 fällt die Bilanz 2023 wieder zufriedenstellend aus. Das gilt für die Unternehmensgru
Zum Jahreswechsel soll der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung auf 1 Prozent steigen. Kunden der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) können sich bereits mit einem Abschluss 2024 die Vorteile eines erhöhten Garantiezinses ab 2025 sichern. Denn: Die LV 1871 gibt sowohl auf Altersvorsorgeverträge als auch auf Berufsunfähigkeitspolicen, Bestattungs- und Erbvorsorge eine Umstellungsgarantie – kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung.
Nach 15 Jahren verlässt die Muttergesellschaft der Bayerischen als erster Versicherer der Branche den Run-Off. Geplant zum 1.Juli 2024 wird die Konzernmutter unter neuem Namen "BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G." das Neugeschäft wieder aufnehmen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein für die Versicherungsbranche und das Modell des internen Run-offs.
Die BY, bisher BBV-L, stand während der Finanzkrise 2008 vor großen Herausforder
Angesichts der dramatischen Hochwasserlage in Süddeutschland stellt Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fest, dass man zwar aus der Vergangenheit gelernt hätte, "aber man sieht, man ist gegen Naturkatastrophen immer nur halb gerüstet". Weiter sagt er im Interview bei phoenix, dass wir uns in Zukunft "auf ähnliche Situationen wohl auf Dauer einstellen müssen." Zum Thema der Eigenverantwortung fordert der CSU-Po
Gerade arbeiten im Süden Deutschlands viele Menschen daran, die Überflutungen nach starken Regenfällen einzudämmen und ihre Folgen zu beseitigen. Die Einsatzkräfte von Hilfeleistungsorganisationen und der freiwilligen Feuerwehr sind in diesen Fällen gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber nicht nur für sie, sondern grundsätzlich für jede Person, die einem anderen Menschen in einer Notlage hilft.