Rundfunkrat billigt Freienstatut für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gibt es
künftig eine institutionalisierte Vertretung der
arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das
Gremium kann sich auf ein von rbb-Intendantin Dagmar Reim vorgelegtes
und am Donnerstag (8. Mai) vom Rundfunkrat mit deutlicher Mehrheit
(17:9) gebilligtes Freienstatut stützen. Das neue Statut tritt am 1.
Juni in Kraft.

rbb-Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach: „Das neue
Statut stärkt die Rechte der Freienvertretung im rbb. Es schreibt den
Schutz ihrer Mitglieder fest und regelt, an welchen Stellen die
Freienvertretung anzuhören ist oder mitbestimmen kann. Der Spielraum
des rbb beim Einsatz von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
bleibt erhalten, das ist wichtig für den Sender.“

rbb-Intendantin Dagmar Reim: „Freie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tragen entscheidend zur Qualität unserer Programme bei,
sie sind unverzichtbar. Der rbb hat schon bislang vertrauensvoll mit
der Vertretung der Freien im Sender zusammengearbeitet. Das neue
Statut gibt ihnen zusätzliche Sicherheit. Selbst bei Konfliktfällen
im Alltag zeigt es Wege für eine konstruktive Lösung. Das Statut ist
ein Fortschritt für den rbb und unsere freien Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.“

Seit rund zehn Jahren gibt es im rbb bereits eine
Freienvertretung, gewählt von der Freienversammlung. Das neue
Freienstatut gibt dieser Institution künftig einklagbare Rechte. Alle
freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb können sich mit ihren
Anliegen an die Vertretung wenden. Deren Ansprechpartner sind
zunächst die Leiterinnen und Leiter der Redaktionen und Abteilungen
im rbb. In dringenden Fällen kann die Freienvertretung auch direkt
die Intendantin des rbb anrufen – über das sogenannte Eilverfahren.

Der rbb informiert die Freienvertretung über alle Entwicklungen,
die arbeitnehmerähnliche Freie betreffen. Die Freienvertretung kann
Stellung beziehen u. a. bei Fragen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, der Gestaltung von Arbeitsplätzen, allgemeinen
Fragen der Fortbildung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
oder der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden.
Mitbestimmungsrechte besitzt sie beispielsweise bei der Errichtung,
Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen oder
Einzel-Fortbildungsmaßnahmen.

Mit dem Freienstatut folgt der rbb einer Vorgabe aus dem
novellierten rbb-Staatsvertrag vom 1. Januar 2014. Berlin und
Brandenburg haben festgehalten, das Statut zwei Jahre nach
Inkrafttreten des Staatsvertrages zu evaluieren. Die Wahl der
Freienvertretung ist nach den Sommerferien geplant.

Pressekontakt:
Justus Demmer
rbb Unternehmenssprecher
Telefon: 030 / 97993 – 12101

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