Rechte von Journalisten gestärkt

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht gebilligt. Es greift das Problem auf, dass Medienangehörige in der Vergangenheit wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt waren, wenn sie ihnen zugeleitete Materialien veröffentlichten.

Zukünftig machen sich Medienangehörige nicht mehr der Beihilfe strafbar, wenn sie ihnen zugespielte Geheimnisse veröffentlichen, sofern sie selbst keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0203-12.html

Drucksache 203/12 (Beschluss)

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