Zum Änderungsentwurf für den verfassungswidrigen
ZDF-Staatvertrag erklärt die AfD-Vorsitzende Frauke Petry:
„Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den
Rundfunkstaatsvertrag des ZDF, vor allem wegen zu großer Staatsnähe,
für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder haben nun einen neuen
Entwurf vorgelegt, der im Prinzip nichts daran ändert.
Wieder haben nur die Landesregierungen entschieden, wer im Rat
sitzen wird, und es ist logisch, dass man sich diejenigen aussucht,
die einem genehm sind. Das bedeutet für die Zukunft, dass weiterhin
die großen Parteien den Intendanten wählen und auf diesem Weg auch
auf die Berichterstattung Einfluss nehmen. Ganz nach dem Motto: –Wes
Brot ich ess, des Lied ich sing–, wird sich also an dem bisherigen
und von unserem höchsten Gericht monierten zu hohen staatlichen
Einfluss nichts ändern.
Das hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken zu tun, den
die Macher damals bei der Schaffung des Staatsvertrages hatten: Den
Bürgern eine objektive und unabhängige Berichterstattung zu
gewährleisten.“
Petry sieht dadurch die Forderung der AfD nach Abschaffung des
fragwürdigen „Rundfunkbeitrags“ bestätigt: „Der Bürger wird
gezwungen, für eine subjektive Berichterstattung auch noch tief in
die eigene Tasche zu greifen. Zumindest ist die kaum noch
überschaubare Anzahl von TV- und Radiokanälen sicher nicht nötig, um
dem ursprünglichen Anspruch aus dem Staatsvertrag gerecht zu werden“,
so die Parteivorsitzende.
Die AfD wird gegen den neuen ZDF-Staatvertrag eine schriftliche
Stellungnahme einreichen.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370
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