Schaden für Schlemmer
Weniger Staat, mehr private Spielräume: Im Allgemeinen ist das
eine gute Botschaft, im Fall Oskar Schlemmer jedoch eine denkbar
schlechte. Denn die Erben des Bauhaus-Meisters meinen es nur mit sich
selber gut. Andenken und Werk eines großen Künstlers haben sie
indessen schon jetzt großen Schaden zugefügt. Im konkreten Fall hätte
ein Eintrag auf der Liste nationalen Kulturguts wertvolle Bilder
geschützt. Jetzt sind sie wohl dem Zugriff von Erben ausgeliefert,
die ihre Intimfeindschaften mit bizarrer Gründlichkeit pflegen.
So blockieren sie aber auch die Beschäftigung mit dem Werk Oskar
Schlemmers. Standorte vieler Werke sind unbekannt,
Urheberrechtsklagen verhindern Ausstellungen und Abbildungen. Das
Resultat: Der Mann, der mit „Bauhaustreppe“ und „Triadischem Ballett“
Ästhetik und Look des Bauhauses maßgeblich mit prägte, ist als
Künstler heute nahezu unsichtbar. Der Fall macht schmerzhaft klar,
welch unheilvolle oder segensreiche Rolle Erben von
Künstlernachlässen spielen können. Oskar Schlemmer ereilt posthum ein
trauriges Schicksal. Gegen seine Erben hat er einfach keine Chance.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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