Sperrfrist: 20.12.2011 01:00
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Alle Landesbeauftragten für Datenschutz haben sich auf enge
Grenzen für den Einsatz von Videokameras in Taxis zur Abschreckung
von Gewalttätern verständigt. Eine ständige Aufzeichnung der
Fahrgäste ist nach Auffassung der Datenschützer nicht zulässig. Nach
Informationen von NDR Info dürfen laut der Übereinkunft nur
Standbilder oder eine kurze Videosequenz beim Einsteigen
aufgezeichnet werden. Nur im Notfall sei eine Daueraufzeichnung
erlaubt. Für völlig unzulässig erklärten die Datenschützer Aufnahmen
des Taxiumfeldes, um etwa Unfälle zu dokumentieren. Der Präsident des
Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Michael Müller,
bezeichnete die Einschränkungen als nicht nachvollziehbar und
unpraktikabel. Er fordert gemeinsame Gespräche mit den
Datenschützern. In Norddeutschland gibt es Videoüberwachungen in
Taxis in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen. In Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern sind keine Anlagen eingebaut.
Nach Informationen von NDR Info hat sich der „Düsseldorfer Kreis“
der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf die strikte
Linie festgelegt, die nun gemeinsam umgesetzt werden soll. Der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte NDR Info:
„Ganz entscheidend ist, dass keine permanente Aufzeichnung während
der Fahrt stattfindet. Das heißt, eine kurze Sequenz der Aufnahme
während des Einsteigens ist möglich. Das kann ein Standbild sein, das
kann aber auch eine Videosequenz von maximal 15 Sekunden Länge sein.“
Außerdem müsse an den Fahrzeugen ein sichtbarer Hinweis auf die
Videoaufzeichnung angebracht werden. Dem Plan von Versicherungen, mit
Außenkameras zur Klärung eines Unfallgeschehens beizutragen,
erteilten die Datenschützer eine Absage. „Das würde zur absoluten
Digitalisierung des Straßenverkehrs führen. Hier gibt es Grenzen.
Dass der öffentliche Straßenverkehrsraum permanent von Einzelkameras
in Pkw überwacht werden sollte, ist eine Vorstellung, die mit dem
Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren ist“, so Caspar.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP hält die Grenzen der
Datenschützer für zu eng und praxisfern. Verbandspräsident Michael
Müller sagte NDR Info, die zugelassenen Möglichkeiten reichten nicht:
„Es gibt zur Zeit noch überhaupt keine Technik, die Sensorik des
Türenschließens mit zu integrieren. Zudem sagen wir klar: Wenn
nachher diejenigen, die Übergriffe beabsichtigen, genau wissen, wann
ein Foto oder ein Standbild gemacht wird, können sie sich darauf
einstellen und (die Regelung) durch Wegdrehen des Kopfes auch
unterlaufen.“ Gemessen an der massenhaften Videoüberwachung von
öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankstellen oder Kaufhäusern könne man
„nicht nachvollziehen“, dass die Möglichkeiten für Taxis trotz
vermehrter Übergriffe auf Fahrer eingeschränkt würden.
Müller forderte ein Gespräch zwischen Unternehmern und
Datenschützern über die Videoüberwachung im Innenraum und Umfeld von
Taxis. „Hier müssen die Praktiker mit an den Tisch und hier muss
gesucht werden, wie man in der Abwägung Datensicherheit und
Datenschutz, gleichzeitig aber auch Lebensschutz und
Sicherheitsschutz im Straßenverkehr eine gemeinsame Lösung findet.
Unsererseits besteht hohes Interesse, dies kurzfristig zu erreichen
und es wäre machbar, wenn man denn überhaupt bereit ist, einmal an
einen Tisch zu kommen.“
Rückfragen an: Christoph Heinzle, NDR Info Reporterpool, Tel.
040/4156- 2885.
Zitate frei bei Nennung NDR Info.
19. Dezember 2011
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 – 2302
Fax: 040 / 4156 – 2199
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