Deutsche Gründlichkeit hat vor Jahren einen 
Schatten auf die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern geworfen. Erst 
nach langem, zähen Ringen war das Stiftungsgesetz durch. Dann kamen 
die Bürokraten: Alte Menschen wurden mit ausführlichen, schwer 
verständlichen Fragebögen konfrontiert. Die Bearbeitung der Anträge 
zog sich so lange hin, dass viele NS-Opfer die Auszahlung nicht mehr 
erlebten. So unsensibel sollte Deutschland nicht ein weiteres Mal mit
berechtigten Ansprüchen jüdischer Familien umgehen. Muss man 
Verfolgungsdruck schriftlich nachweisen können? Im Krieg, auf der 
Flucht, können Papiere und Dokumente leicht verlorengehen. Die 
Limbach-Kommission muss also mit äußerstem Fingerspitzengefühl 
vorgehen. Die Rückgabe der „Drei Grazien“ wäre für den derzeitigen 
Eigentümer Bayern und für das Kunstforum ein herber Verlust. Das 
Gemälde zu behalten, wenn auch nur der Hauch eines Zweifels an der 
Eigentümerschaft besteht, wäre ein weitaus schwerer wiegender Verlust
moralischer Integrität.
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