Meinungsfreiheit und Oppositionsparteien nehmen in Aserbaidschan an Relevanz zu

Gemeinsame Arbeitsgruppe von Menschenrechtsexperten hält das

Einmischen der norwegischen Regierung in die aserbaidschanische

Parteipolitik für „verwirrend“

Laut einer internationalen Arbeitsgruppe bekannter europäischer
Akademiker und Menschenrechtsexperten, die am Mittwoch in Baku für
ihre halbjährliche Konferenz zusammenkamen, „ist Aserbaidschan mit
den meisten der 55 offiziell registrierten politischen Parteien, die
die Opposition unterstützen, und Dutzenden von oppositionellen, frei
publizierenden Zeitungen eine nach und nach aufstrebende Demokratie
mit Meinungsfreiheit, in der Oppositionsparteien eine zunehmend
freizügigere und wichtigere Rolle in der Zivilgesellschaft spielen.“

Die Gemeinsame Arbeitsgruppe für die Umsetzung von
Internationalen Menschenrechtsstandards fügte in einer nach der
Konferenz veröffentlichten Stellungnahme an, dass die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung zusammen mit religiöser Toleranz
voranschreite und die Diversifizierung der energielastigen Konjunktur
vielversprechende Ansätze aufweise.

Die aus Richtern, Menschenrechtsexperten, Ökonomen und anderen
bekannten Vertretern der Zivilgesellschaft bestehende Gemeinsame
Arbeitsgruppe fügte hinzu, dass das Engagement Aserbaidschans, „ein
strategischer Partner“ der Europäischen Union zu bleiben, vor allem
zu einem Zeitpunkt gute Wirkung zeige, zu dem Staats- und
Regierungschefs der EU Energiesicherheit gewährleisten müssten.

Während der Konferenz lag der Schwerpunkt der Gemeinsamen
Arbeitsgruppe auf dem Strafvollzug in Aserbaidschan. Hierzu gehörte
ein Aufklärungsbesuch einer Strafvollzugsanstalt, der aufgrund von
angeblich wegen unterschiedlicher Meinung inhaftierter Häftlinge
sowie aufgrund des Fortschritts in der besseren Definition von wegen
unterschiedlicher Meinung inhaftierter Häftlinge unter der
Schirmherrschaft des aus 47 Mitgliedsstaaten bestehenden Europarats
erfolgte.

„Das Engagement der Regierung für freie Meinungsäusserung scheint
sich in die richtige Richtung zu bewegen. Dies wurde durch die
kürzlich erzielte Einhaltung eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte und durch die vergangenen Frühling
erfolgte Begnadigung eines zur Opposition neigenden, militanten
Journalisten zusammen mit der Kompensationszahlung an ihn unter
Beweis gestellt“, so Richter Jean-Paul Moerman, ein Mitglied des
belgischen Verfassungsgerichtshofs, der an der Konferenz der
Gemeinsamen Arbeitsgruppe teilnahm.

„Meiner Meinung nach deutet die Tatsache, dass die Freilassung
dieses Journalisten von der Hohen Vertreterin für Aussen- und
Sicherheitspolitik der EU, Catherine Ashton, gelobt wurde, an, dass
Aserbaidschan als aufstrebender postsowjetischer Staat nur zwei
Jahrzehnte nach der Unabhängigkeit von der Sowjetunion Schritte in
die richtige Richtung unternimmt“, sagte der spanische Senator und
ehemalige Richter Manuel Altava, der ebenfalls Mitglied der
Gemeinsamen Arbeitsgruppe ist.

Vergangenen Mai hiess Ashton diese Freilassung „als wichtigen
Schritt der Behörden von Aserbaidschan“ willkommen und sagte, dass
sie die aserbaidschanischen Bemühungen „zur weiteren Stärkung der
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ sowie das „internationale
Engagement für Demokratie und Menschenrechte“ unterstütze.

Einige Aseri informierten die Gemeinsame Arbeitsgruppe über einen
Plan der norwegischen Regierung, die Einführung einer
Privatinitiative unter der Führung zweier politischer Aktivisten zu
unterstützen, von denen behauptet wird, sie würden für den 4.
November die Veröffentlichung einer Liste angeblicher politischer
Aseri-Gefangener planen.

Sollte sich Norwegen am 4. November daran beteiligen, so könne
diese Aktion andeuten, dass Norwegen in ein Ereignis verwickelt
werde, das als Eindringen in die Innenpolitik eines anderen
Sowjetlandes gelte. Dies beschrieb die Gemeinsame Arbeitsgruppe als
„irritierend“.

Die Gemeinsame Arbeitsgruppe bemerkte weiter, dass die
Veröffentlichung einer solchen Liste durch die norwegischen
politischen Verbündeten in Aserbaidschan zu einem Zeitpunkt
stattfinde, zu dem objektive Kriterien für die Definition politischer
Gefangener in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats erst noch
fertiggestellt werden müssten, und das Fehlen einer solchen
Definition das ernsthafte Risiko doppelter Standards und
unerwünschter Präzedenzfälle erzeuge.

Ansprechpartner für weitere Informationen: Herr Shahin Camalov,
Co-Vorsitzender der Gemeinsamen Arbeitsgruppe unter
shahin.camalov@gmail.com

http://www.humanrights-jwg.org

Pressekontakt:
+44-7825-892-640

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