MDR trennt sich endgültig von Foht

Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Arbeitsverhältnis des Ex- Unterhaltungschefs durch MDR zum 31.12.2011 beendet Der MDR hat heute vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht geschlossen und damit das Arbeitsverhältnis auf Basis der Kündigung endgültig zum 31.12. 2011 beendet.

Das Leipziger Arbeitsgericht sah die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt. Daher hatte das Gericht den beiden Parteien diese Lösung vorgeschlagen. Der MDR sieht sich damit in seinem Standpunkt bestätigt. Er hatte seinem früheren Unterhaltungschef am 6.9.2011 fristlos, hilfsweise mit einer tarifgemäßen Auslauffrist zum 31.12.2012 gekündigt.

Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben von dem Vergleich unberührt. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen laufen unabhängig von der Beendigung des arbeitsrechtlichen Verfahrens weiter.

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