Länder setzen umstrittene Computerfirma CSC Deutschland Solutions GmbH vor die Tür

Die Computerfirma CSC Deutschland Solutions GmbH
wird die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und
Sachsen-Anhalt nicht mehr in IT-Fragen beraten. Eine
Unternehmenssprecherin von Dataport, der gemeinsamen IT-Plattform der
Länder, bestätigte NDR und Süddeutscher Zeitung, dass CSC die jüngste
Ausschreibung über IT-Dienstleistungen im Wert von 15 Millionen Euro
verloren hat. Die Nordländer hatten ihre Vergaberichtlinien zuvor
verschärft, um Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen,
die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste
weitergeben könnten. Der CSC-Konzern mit Hauptsitz in den USA gilt
als einer der wichtigsten IT-Dienstleister der NSA. Ob dies der Grund
dafür ist, dass sich CSC Deutschland in dem Verfahren nicht
durchsetzen konnte, ist unklar.

CSC war im Zuge des NSA-Spähskandals aufgefallen, da
Unternehmensteile an der Entwicklung von Spähprogrammen des
US-Nachrichtendienstes beteiligt waren. Außerdem war eine
Konzerntochter 2004 im Auftrag der CIA an der Entführung des
Deutschen Khaled al-Masri beteiligt. Recherchen von NDR und
Süddeutscher Zeitung hatten im vergangenen Jahr offengelegt, dass die
CSC Deutschland Solutions GmbH seit 1990 öffentliche Aufträge im Wert
von mehr als 300 Millionen ausgeführt hat, auch in besonders
sensiblen Bereichen. So arbeitete CSC etwa am elektronischen
Waffenregister, an der Einführung der elektronischen Gerichtsakte und
an der Umsetzung der Spähsoftware Staatstrojaner. In Norddeutschland
unterstützte CSC die Länder bis zuletzt bei der elektronischen
Verwaltung. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten wiederholt
kritisiert, dass ausländische Nachrichtendienste somit Zugriff auf
sicherheitsrelevante Daten erhalten könnten. Sowohl der Bund als auch
die Länder hatten daraufhin ihre IT-Vergaberichtlinien um eine so
genannte „No-Spy-Klausel“ ergänzt.

Besonders scharf fällt die neue Richtlinie von Bremen, Hamburg,
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt aus. Die vier Länder
koordinieren ihren Bedarf an IT-Dienstleistungen. Im aktuellen
Vergabeverfahren um einen „E-Government Rahmenvertrag“ mussten sich
Bewerber dazu verpflichten, sensible Daten nicht an ausländische
Sicherheitsbehörden oder an verbundene Unternehmensteile
weiterzugeben. In einer „Imageklausel“ ist festgeschrieben, dass der
Auftragnehmer nicht mit Dritten zusammenarbeitet, die im Verdacht
stehen, „die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten“ zu gefährden.
Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen Vertragsstrafen. Den Zuschlag
für den drei Jahre laufenden Rahmenvertrag im Umfang von 15 Millionen
Euro für Beratungs- und Managementleistungen in der elektronischen
Verwaltung erhielt das französische Unternehmen Capgemini. Eine
Sprecherin von Dataport wollte keine Details zum Verfahren nennen.

Datenschützer und Oppositionspolitiker zeigten sich indes
erleichtert. „Ich begrüße diese Entscheidung sehr“, so
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert. Ziel
müsse es nun sein, dass auch andere Länder ihre No-Spy-Klauseln ernst
nähmen. Auch die Linke in Hamburg sowie FDP und Piratenpartei in
Schleswig-Holstein begrüßten den Entschluss. CSC Deutschland
Solutions erklärte auf Nachfrage, dass das Unternehmen deutschem
Recht unterliege und sich stets daran halte. Ein Sprecher der Firma
erklärte, es bestünden auch keine US-Gesetze, die den CSC-Konzern
dazu verpflichten würden, Daten der deutschen Tochter an
amerikanische Dienste weiterzugeben, zumal dies auch technisch nicht
möglich sei.

Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralph Coleman
Tel: 040-4156-2302

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