Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung im Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu:
„Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung für den Schutz des geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter. Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen für Presseverleger und bieten ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet.“
Der Staatsminister: „Schon im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler wie etwa Tonträgerhersteller oder Filmproduzenten. Es kann nicht sein, dass profitorientierte Anbieter Inhalte im Netz gratis für gewerbliche Zwecke nutzen, für die Verlage und Journalisten investiert haben. Der Gesetzentwurf berücksichtigt deshalb auch die Belange der Journalisten als Urheber. Sie sollen an den Erträgen ihrer Leistungen beteiligt werden. Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage liegt damit wirtschaftlich auch im Interesse der beteiligten Urheber. Das trägt zudem dazu bei, dass unsere vielfältige deutsche Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten erhalten bleibt. Das Recht zur Verlinkung und auch das Zitatrecht bleiben unberührt.“
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