Wie die Sportredaktion des MDR FERNSEHENS erfahren hat, hat das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main heute Vormittag eine einstweilige Verfügung von Dynamo Dresden abgewiesen. Das Ziel des juristischen Schachzugs des Zweitligisten war, den Verein an der morgigen DFB-Pokalauslosung für die erste Hauptrunde der Saison 2013/14 teilnehmen zu lassen und sich so in den Wettbewerb zu klagen.
Zuvor war Dynamo Dresden als erster Verein in Deutschland aus dem DFB-Wettbewerb für die kommende Pokal-Saison ausgeschlossen worden. Da der Zweitligist alle verbandsrechtlichen Mittel, zuletzt mit Urteil des DFB-Schiedsgerichts am 14. Mai 2013, erfolglos ausgeschöpft hatte, blieb als letzte Hoffnung nur noch der Gang vor ein Zivilgericht. Auch dieser Weg ist nun versperrt. Zu verdanken hat der Verein den nun feststehenden Pokal-Ausschluss letztendlich den Ausschreitungen der eigenen Fans im Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober 2012.
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