Kartellamtspräsident Mundt: Steigerung der Benzinpreise „kartellrechtlich erlaubt“ / Verfahren gegen Mineralölkonzerne wegen freier Tankstellen

Bonn, 23. Februar 2012 – Der Präsident des
Bundeskartellamtes Andreas Mundt hat im PHOENIX-Interview erklärt,
dass die derzeitigen Preissteigerungen am Benzinmarkt nicht durch
illegale Preisabsprachen verursacht worden seien. Vielmehr handele es
sich um ein „in sich festgelegtes Muster, auf das sich die
Mineralölkonzerne verlassen können. In 90 Prozent der Fälle sind es
Aral oder Shell, die mit der Preissteigerung vorangehen. Der jeweils
andere folgt dann nach drei Stunden und die anderen nach fünf
Stunden.“ Dieses Vorgehen sei „kartellrechtlich erlaubt“, so Mundt.

Verfahren gegen die großen Mineralölkonzerne seien allerdings
eingeleitet worden. Der Grund: „Freie Tankstellen werden z.T. zu
höheren Priesen beliefert, als die großen Konzerne selbst an ihren
Tankstellen nehmen.“ Mundt rät Autofahrern, dennoch gezielt an freien
Tankstellen zu tanken, weil in deren Umfeld die Preise niedriger
seien: „Das belebt den Wettbewerb und hilft unserer Arbeit.“

Das vollständige Interview mit Kartellamtspräsident Mundt zeigt
PHOENIX in der Sendung DER TAG um 23.00 Uhr.

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