Handelsblatt korrigiert Fehler in der Berichterstattung: Debeka unterhält kein „geheimes System“ von Zuträgern unter Beamten

Das Handelsblatt hat jetzt unter anderem zwei
Kernthesen seiner Berichterstattung über die Debeka richtig gestellt,
die Grundlage für ausdauernde Veröffentlichungen der Zeitung gegen
die Versicherungsgruppe war. Zum einen hat das Handelsblatt
zugegeben, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht wie behauptet
„geheim“, sondern im Gegenteil „öffentlich“ ist. Zum anderen stellt
es klar, dass die Debeka so genannten Tippgebern für Versicherungen
nicht für die Weitergabe persönlicher Daten eine Prämie bezahlt,
sondern nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss. Die Debeka hofft,
mit der nun erwirkten gerichtlichen Richtigstellung zum besseren
Verständnis und einer objektiven Berichterstattung beitragen zu
können. Die Kundengewinnung über Tippgeber mit damit verbundenen
Prämien ist bei der Debeka also in diesem Punkt vergleichbar mit
Kundenwerbung für Zeitungsabonnements. So zahlt beispielsweise das
Handelsblatt Werbern für die Zuführung von Neukunden eine Prämie von
250 Euro. Auch in einem weiteren Punkt musste das Handelsblatt Fehler
in der Berichterstattung einräumen.

Wie das Handelsblatt die These entwickelte, dass es sich bei den
nebenberuflichen Tippgebern und Mitarbeitern um „geheime Zuträger“
unter den deutschen Beamten handelt, ist unklar. In seiner
Richtigstellung vom 24. Juli 2014 schreibt das Handelsblatt: „Damit
meinten wir lediglich, dass nicht jedem dieses Verfahren bekannt
ist.“ Nach dieser Definition wäre wohl nahezu alles „geheim“, weil es
„nicht jedem“ bekannt ist. Nach Angaben der Debeka ist die
Zusammenarbeit mit nebenberuflichen Mitarbeitern schon seit über 100
Jahren üblich. Auch die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass
34 Versicherungsunternehmen mit Tippgebern zusammenarbeiten. Damit
ist diese gängige Praxis also sehr wohl öffentlich bekannt. Das
bestätigen auch Medienberichte, die in der Vergangenheit immer wieder
über den Weg der Debeka berichten, dass zufriedene Mitglieder „ihre“
Versicherung weiterempfehlen.

In der Richtigstellung des Handelsblatts heißt es insbesondere:
„In der Ausgabe vom 13. November 2014 haben wir berichtet, dass die
Debeka ein geheimes System von Zuträgern und Zuwendungen unterhalte“.
Dies ist falsch. Das Handelsblatt berichtigt daher: „Hierzu stellen
wir klar, dass die Debeka öffentlich für die Nennung von
Interessenten für Verträge wirbt.“ Weiterhin behauptete das
Handelsblatt, die Debeka „lege nicht offen, dass sie Beamte für die
Nennung persönlicher Daten bezahle.“ Auch dies ist falsch. Das
Handelsblatt schrieb jetzt: „Sie zahlt für die Nennung von
Interessenten nur bei Vertragsabschluss.“

Die Debeka sieht sich durch die Richtigstellung in ihrer Position
bestätigt, dass es sich bei den vom Handelsblatt aufgeführten
Kritikpunkten um falsche Handlungen einzelner Personen, also
Einzelfälle, handelt. Der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Uwe Laue,
hatte zuletzt am 21. Mai 2014 erklärt: „Jeder Einzelfall ist ein
Einzelfall zu viel.“ Die Unternehmensgruppe hatte in den vergangenen
Monaten bereits umfangreiche Maßnahmen präsentiert, um derartige
Einzelfälle erkennen und unterbinden zu können. Die Debeka hat
weiterhin ein hohes eigenes Interesse an der Aufklärung der Vorgänge
und arbeitet aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher

Christian Arns
Leiter der Abteilung Externe Kommunikation
st. Pressesprecher

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Debeka Pensionskasse AG
Debeka Bausparkasse AG
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Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
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Telefax: (02 61) 4 98-11 11

E-Mail: christian.arns@debeka.de
Internet: www.debeka.de

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