Gauselmann zu Parteispenden: Wir haben nichts zu verbergen

Laut Behauptung des ARD-Magazins „Exclusiv“ soll
die Gauselmann Gruppe angeblich verdeckte Parteispenden zugunsten der
FDP über einen Berater veranlasst haben. Die Gauselmann Gruppe legt
alle Hintergründe offen und belegt die Unhaltbarkeit der
Behauptungen.

Fakten: Minderheitsbeteiligungen der Gauselmann Gruppe

In den Jahren 2004 bzw. 2007 erwarb ein Tochterunternehmen der
Gauselmann Gruppe 29% der Anteile der ProLogo GmbH von der Liberal
Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, die zum Unternehmensbereich
der FDP gehört. Der Kaufpreis für die Anteile betrug 652.500 Euro.
Die ProLogo GmbH hat seitdem durchschnittlich jährlich 2,67% an die
Gesellschafter ausgeschüttet.

Im Jahre 2007 erwarb ein weiteres Tochterunternehmen der
Gauselmann Gruppe Anteile an der altmann-druck GmbH, ebenfalls zum
Unternehmensbereich der FDP gehörig. Für den Anteilskauf wurden
700.000 Euro investiert, 600.000 Euro wurden für eine Kapitalerhöhung
der altmann-druck GmbH aufgewendet. Seitdem hält die Gauselmann
Gruppe insgesamt 40% der Anteile. Nach Unterlagen der
Wirtschaftsprüfer betrug das Ergebnis – EBITDA (Ergebnis vor
Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in der Zeit zwischen den Jahren
2007 und 2011 zwischen 261.000 und 424.000 Euro. Ausschüttungen haben
nicht stattgefunden, um das Unternehmen für die Zukunft noch weiter
zu stärken.

Das Investment in die altmann-druck GmbH ist mehrfach besichert.
So wurde z.B. eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 500.000 Euro an
die Gauselmann Gruppe abgetreten. Sowohl für das zum Preis von
700.000 Euro erworbene Anteilspaket wie auch für die Anteile, die im
Wege der Kapitalerhöhung zum Preis von 600.000 Euro erworben wurden,
hat die Gauselmann Gruppe die einseitig von ihr auszuübende Option,
die Anteile an den Unternehmensbereich der FDP zurück zu verkaufen
(Put-Option).

Richtig gestellt: Keine 2,5 Millionen Euro geflossen

Das in den Medien kursierende Gerücht, es seien insgesamt 2,5
Millionen Euro geflossen, ist falsch. Dabei geht es um den
Urkundswert von vier notariellen Urkunden, zwei Urkunden, die den
Anteilskauf betreffen (700.000 Euro u. 600.000 Euro = 1,3 Mio. Euro)
und ebenfalls zwei Urkunden, deren Gegenstand die
Rückverkaufsoptionen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro
zugrunde gelegt (1,3 Mio. + 1,2 Mio. = 2,5 Mio. Euro). Tatsächlich
geflossen sind nur die Kaufpreise für den Anteilserwerb.

Ziel: Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen

Der Hinweis auf die Möglichkeit, Anteile an den zum
Unternehmensbereich der FDP gehörenden Gesellschaften zu übernehmen,
kam Dr. Herrmann Otto Solms, dem der Unternehmer Gauselmann aus einer
früheren Geschäftsbeziehung bekannt war. „Dr. Solms war in den 70er
Jahren als Produzent von Bildschirmgeräten in der Automatenbranche
tätig und zudem einer meiner wichtigsten Lieferanten von
elektronischen Bildschirmspielen. Seitdem kennen wir uns“, stellt
Paul Gauselmann fest. Der Kontakt zwischen ihnen sei nicht
abgebrochen, als Dr. Solms sich entschied, Politik zu seinem Beruf zu
machen. „Er empfahl mir die Beteiligungen, weil er sich durch unsere
finanzielle Beteiligung und vor allen Dingen durch unsere
unternehmerische Expertise eine positive Entwicklung der beiden
Unternehmen versprach und sich damit für beide Seiten sinnvolle
wirtschaftliche Perspektiven ergaben“, erläutert Gauselmann weiter.
Auf der Basis der Unternehmensanalyse durch interne und externe
Experten sei auch er, so Gauselmann, zu dem Ergebnis gekommen, dass
es sich bei den Anteilserwerben um wirtschaftlich sinnvolle
Investitionen handele. Trotz der Vertrauensbasis zwischen Solms und
Gauselmann seien die Investitionen nicht nur genauestens geprüft,
sondern vor allen Dingen auch mit Sicherheiten ausgestattet worden.
Hier legt die Gauselmann Gruppe traditionell strenge Maßstäbe an.

Treuhänder: Vorwurf der Verschleierungsabsicht unsinnig

Investitionen wie diese, die außerhalb des Kerngeschäfts liegen,
werden in der Gauselmann Gruppe durch Treuhänder betreut. In diesem
Falle durch den langjährigen Steuerberater Schlottmann, welcher auch
die Funktion des Finanzvorstandes der gemeinnützigen Gauselmann
Stiftung der Familie Gauselmann innehat. Ihm kam auch die Aufgabe zu,
sich um sämtliche kommerziellen und rechtlichen Aspekte im
Zusammenhang mit den von ihm treuhänderisch gehaltenen
Unternehmensbeteiligungen eigenständig zu kümmern.

Der Vorwurf, dass durch die Einschaltung eines Treuhänders das
Investment der Gauselmann Gruppe habe verschleiert werden sollen, ist
falsch. Hätte man, wie unterstellt, tatsächlich etwas verschleiern
wollen, dann wäre die Wahl nicht auf einen Treuhänder aus derselben
Stadt, mit engen Verbindungen zur Unternehmensgruppe gefallen. Herr
Schlottmann, 65 Jahre, hat mit Blick auf die Medienrecherchen, die
auch vor seiner Privatsphäre keinen Halt machten, darum gebeten, ihn
von seiner Aufgabe zu entbinden. Die Gauselmann Gruppe hat jetzt
diesem Wunsch entsprochen und eine andere qualifizierte
Vertrauensperson mit der Treuhänderschaft beauftragt.

Verdacht der Begünstigung: Die politische Realität spricht dagegen

Die Unterstellung, dass man mit einer solchen Beteiligung
tatsächlich Einfluss auf die Politik hätte, ist vor dem Hintergrund
des am 1.7.2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages und
der daraus resultierenden Landespielhallengesetze der Länder nur als
absurd zu bezeichnen. Der Glücksspielstaatsvertrag ist nur zustande
gekommen, weil auch vier Länder mit einer Regierungsbeteiligung der
FDP ihm zugestimmt haben. „Wenn dies vor den Gerichten standhält,
bedeutet dies im Ergebnis, dass mehr als 50% unserer Branche
vernichtet werden“, stellt Gauselmann mit allem Nachdruck klar. Und
ergänzend fügt er hinzu: „Wir haben uns in den Jahren 2004 und 2007
und nicht jetzt an den FDP-nahen Unternehmen beteiligt. Die FDP saß
damals in Berlin auf der Oppositionsbank.“ Wer trotzdem irgendwelche
unlauteren Zusammenhänge konstruieren wolle, halte sich dabei nicht
an Fakten. „Ich bin ein Unternehmer, der für sich für sein
Unternehmen und für seine Mitarbeiter einsetzt“, so Gauselmann. „Ich
leuchte dabei auch alle gesetzlichen Möglichkeiten aus. Aber niemand
kann mir vorwerfen, dass ich mich dabei nicht an Recht und Gesetz
halte.“

Alle den Vorgang betreffenden Unterlagen stellen wir auf Anfrage
zur Verfügung.

Pressekontakt:
Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712

Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com

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